Zusammenfassung

Über Anschaffungen der Eigentümergemeinschaft für den Hausmeister, insbesondere größere Arbeitsgeräte, Werkzeuge usw., sollte vom Hausmeister ein Inventarverzeichnis angelegt und weitergeführt werden. Die Kontrolle – meist jährlich oder bei Hausmeisterwechsel – liegt im Aufgabenbereich des Verwalters.

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