Überblick

Seit 2018 geht Berlin strikt gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vor. Obwohl gegen Vermieter illegaler Ferienwohnungen empfindliche Bußgelder verhängt wurden – was der Stadt etliche Millionen Euro in die Kassen gespült hat –, war dem Gesetz ansonsten bisher wenig Erfolg beschieden. Das soll sich jetzt ändern; derzeit wird es nachgeschärft.

Gegen Anbieter ungenehmigter Ferienwohnungen haben die Berliner Bezirke seit 2018 Bußgelder in Millionenhöhe verhängt, wie eine Umfrage der dpa zeigt. Befragt wurden 12 Bezirksämter, 9 haben geantwortet. Allein in 7 Bezirken summierten sich die Geldstrafen auf 3,4 Millionen Euro.

Berlin versucht seit Jahren, gesetzlich gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen – doch trotz der angedrohten Bußgelder beklagen immer noch viele Bezirke, es sei ein "Kampf gegen Windmühlen". Deshalb hat der Berliner Senat Mitte Februar 2021 die Regeln noch einmal verschärft: Das Gesetz muss noch im Abgeordnetenhaus verabschiedet werden. Wann es in Kraft tritt, ist noch unklar.

Ohne Registriernummer kein Angebot auf Online-Portalen

Das ursprüngliche Gesetz stammt von 2014. Schon einmal wurde das Gesetz nachgeschärft. Das war 2018. Seitdem brauchen Anbieter eine im Registrierungsverfahren vergebene Nummer (Registriernummer), auch wenn sie nur ein Zimmer an Touristen untervermieten wollen. Solche Nummern sollen auf den Vermietungsportalen den Nachweis liefern, dass es sich um ein legales Angebot handelt. Doch anscheinend funktionieren die Regeln nach wie vor nur unzureichend.

Das Aufspüren illegaler Angebote auf den Seiten der entsprechenden Anbieter sei kaum leichter geworden, heißt es z. B. aus dem Bezirksamt Neukölln. Die eigentliche Schwierigkeit bei der Ermittlung – nämlich, dass genaue Wohnungsdaten nicht bekannt werden – bestehen nach wie vor. 6 weitere Bezirke berichten über ähnliche Probleme. Dazu komme, ergänzt das Bezirksamt Mitte, dass die Online-Portale die Angebote nach wie vor ohne Angabe der Registriernummer veröffentlichen.

Deshalb hat der Senat am 16.2.2021 einen Entwurf zum 3. Änderungsgesetz zum Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) beschlossen: Sobald das Gesetz in Kraft getreten ist, dürfen die Portale Angebote ohne vorhandene Registriernummer nicht mehr veröffentlichen. Jeder Anbieter wird dann – unabhängig von der Größe des Zimmers oder ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Vermieter handelt – eine Registriernummer beantragen müssen. Eine Auskunftspflicht für Beschäftigte und Beauftragte von auskunftspflichtigen Personen soll die Vorgehensweise unterstützen.

Schnellere Vergabe der Registriernummern gefordert

Das größte Online-Portal in Berlin, Airbnb, weist die Kritik der Bezirke zurück und fordert zudem ein Online-Verfahren zur Vergabe der Registriernummer, wie es Hamburg bereits hat. "Wir wollen gemeinsam mit dem Senat an einer langfristigen Lösung arbeiten, die den bisherigen Prozess für alle erleichtert", so eine Sprecherin. In Hamburg seien bereits einen Monat nach Inkrafttreten des digitalen Registrierungssystems mehr Registrierungsnummern ausgestellt worden als in Berlin innerhalb eines Jahres, heißt es weiter seitens Airbnb. Der Berliner Senat verweist hingegen auf unterschiedliche Genehmigungsbedingungen in der Hansestadt.

Je nach Bezirk dauert die Beantragung einer Registriernummer unterschiedlich lang. "Wenn alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden und die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen, kann innerhalb von 5 Tagen ein Bescheid erteilt werden", teilte das Bezirksamt Treptow-Köpenick mit. In Charlottenburg-Wilmersdorf kann der Antrag noch am selben Tag bearbeitet werden, sofern alle Unterlagen vorliegen. In Friedrichshain-Kreuzberg dauert das Verfahren 4 bis 6 Wochen. In Neukölln kann es sogar bis zu 2 Monate dauern.

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