In welcher Höhe die Versicherung eine Entschädigung leistet, hängt von der Art des abgeschlossenen Versicherungsvertrags ab. In Deutschland üblich sind bei Wohngebäuden aber Neuwertversicherungen. Oftmals finden Sie im Versicherungsschein die Bezeichnung "Versicherung zum gleitenden Neuwert" oder "Gleitende Neuwertversicherung". Im Schadensfall bedeutet das nichts anderes, als dass die Versicherung die Kosten leistet, die zur Wiederherstellung des Gebäudes erforderlich sind. Anders als Sie es etwa aus der Kfz-Versicherung oder der Haftpflichtversicherung kennen, erfolgt hier in aller Regel kein Abzug "Neu für Alt" in Abhängigkeit vom Alter des Gebäudes. Wurde das Gebäude durch die Überschwemmung also vollständig zerstört, dann kommt die Versicherung für die Kosten eines kompletten Neubaus auf.

Voraussetzung ist, dass das Gebäude auch tatsächlich wiederhergestellt wird. Wird das Gebäude nicht wiederaufgebaut oder repariert, leistet die Gebäudeversicherung nur den sogenannten "Zeitwert", also das, was das Gebäude aufgrund des Alters noch tatsächlich wert gewesen ist.

Grundlage für die Bemessung der Entschädigung sind die notwendigen Kosten für eine Wiederherstellung gleicher Art und Güte.

Viele Versicherungen haben je nach Ausgestaltung des Deckungskonzepts, des Preises für die Versicherung und auch in Abhängigkeit von der Lage des Gebäudes oder evtl. früherer Schäden am Gebäude einen Selbstbehalt für Überschwemmungen vereinbart, der dann in jedem Schadensfall einmalig abgezogen wird. Neben einem fixen EUR-Betrag ist es oft auch üblich, den Selbstbehalt abhängig von der Schadenshöhe zu staffeln (z. B. als Prozentsatz vom Schaden) und diesen dann in einer bestimmten Höhe zu deckeln. Allgemeine Aussagen sind hier schwierig; sofern überhaupt ein Selbstbehalt vereinbart ist, dürfte dieser in der Praxis meist gering sein und eher selten Größenordnungen von 10.000 EUR erreichen.

Die Information, ob ein Selbstbehalt besteht und wie hoch dieser ggf. ist, finden Sie in aller Regel im Versicherungsschein. Fragen Sie ansonsten bei der Versicherung nach.

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