Kurzbeschreibung

In dieser Hausordnung werden drei Kernprobleme behandelt: Sauberkeit - Ruhe - Sicherheit.

Vorbemerkung

Diese Hausordnung widmet sich den Themen Sauberkeit, Ruhe und Sicherheit. Die Praxis zeigt, dass hier die Grundlagen für ein zufriedenes Miteinander gelegt werden.

Auf diese Tücken müssen Sie achten

Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.

Hausordnung

Wir nehmen an, dass die Beachtung gewisser Dinge für Sie eine Selbstverständlichkeit ist. Darum sollen in dieser Hausordnung nur noch drei Kernprobleme behandelt werden: Sauberkeit - Ruhe - Sicherheit.

Sauberkeit

Jeder Mieter sorgt für die Reinhaltung seiner Wohnung. Hierzu gehört vor allem die sachgemäße Pflege der Fußböden, der Fenster und Türen sowie der vom Vermieter zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände.

Daneben obliegt dem Wohnungsinhaber die Reinigung seines Keller- bzw. Bodenabteils sowie die Sauberhaltung der Treppen und Flure nach dem vom Vermieter festgelegten Reinigungsplan. Abweichend von dieser Regelung kann der Vermieter die Reinigung auf Kosten der Mieter ausführen lassen.

Waschküche und Trockenraum stehen (soweit vorhanden) allen Mietern zur Verfügung. Verlassen Sie die Räume in dem Zustand, in dem Sie diese selbst anzutreffen wünschen. Benutzen Sie auf keinen Fall Ihre Wohnung als Trockenraum; die verdunstete Feuchtigkeit schadet den Decken und Wänden und natürlich auch Ihren Möbeln.

Es sieht hässlich aus, wenn auf den Balkonen sichtbar Wäschestücke aller Art hängen; unterhalb der Brüstung stört es weniger.

Bitte, schütteln Sie keine Staubtücher, Bettvorleger usw. aus dem Fenster; dies ist nicht die feine Art. Ihr "Untermieter" wird es Ihnen danken.

Teppichklopfen muss sicher einmal sein. Wenn Sie es tun, bitte nur werktags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von 15 bis 19 Uhr.

Haus- und Küchenabfälle sowie Hygieneartikel niemals in die Toilette werfen. Bei einer Verstopfung der Abflussrohre kann Ihnen Ihre Bequemlichkeit teuer zu stehen kommen.

Ist Ihnen die Tierhaltung genehmigt worden, so sorgen Sie bitte dafür, dass durch Ihr Tier unsere Wohnanlagen nicht verschmutzt oder beschädigt werden.

Ruhe

Jeder Mieter hat Anspruch auf Ruhe. Hierzu bedarf es der Rücksichtnahme aller Mitbewohner untereinander.

Von 22 bis 7 Uhr sollte unbedingt Ruhe herrschen!

Radio- und Fernsehgeräte bitte stets nur auf Zimmerlautstärke einstellen.

Klopfen, Nageln, Tapezieren und Werken muss nicht unbedingt am Abend erfolgen. Ältere Mitbewohner, Schichtarbeiter, Frühaufsteher und Kranke brauchen auch ihre Mittagsruhe. Darum bitte auch in der Zeit von 13 bis 15 Uhr die Ruhepause einhalten.

Wollen Sie in Ausnahmefällen wie Silvester, Karneval oder bei Familienfesten auch noch nach 22 Uhr feiern, so werden Ihre Nachbarn dafür sicher Verständnis haben. Aber sprechen Sie vorher nett mit ihnen darüber.

Auch von Kindern sollte man ein gewisses Maß an Rücksichtnahme erwarten können. So sind Keller- und Treppenhausflure keine Spielplätze, selbst wenn die zum Spielen vorgesehenen Möglichkeiten beschränkt sein sollten.

Die Eltern sind uns sicherlich dabei behilflich, das Spielbedürfnis ihrer Kinder mit der Schonung unserer Anlagen und dem Ruhebedürfnis unserer älteren Mitbewohner in Einklang zu bringen.

Sicherheit

Sie tragen zur Sicherheit im Haus bei, wenn die Haustür während der Dunkelheit, spätestens von 21 bis 6 Uhr abgeschlossen ist. Kellertüren müssten auch tagsüber verschlossen bleiben, da sie in der Regel nicht gut unter Kontrolle gehalten werden können. Aber auch das gehört zum Thema Sicherheit: Zugänge zu den Häusern, alle Flure, Kellergänge und Speicherflächen müssen unbedingt freigehalten werden, z. B. wenn es einmal brennen sollte; im Übrigen sieht es ordentlicher aus. Darum gehören sperrige Gegenstände sowie Fahrräder, Mopeds, Kinderwagen und Schlitten nicht hierher.

Äußerst gefährlich ist das Hantieren mit offenem Licht. Bitte benutzen Sie im Keller und Speicher eine Taschenlampe.

Ebenso dürfen feuer- und explosionsgefährliche Stoffe im Haus weder gelagert noch abgestellt werden. Zur Lagerung von Heizöl sind die behördlichen Vorschriften zu beachten.

In der kalten Jahreszeit sollen die Keller- und Bodenfenster geschlossen bleiben. Ein Unterkühlen der Räume wird dadurch weitgehend vermieden und die Gefahr des Einfrierens der Leitungen gemindert.

Dies gilt analog für Ihre Wohnung. Lüften Sie kurz bei weit geöffneten Fenstern. Dauergekippte Fenster bringen keine bessere Lüftung, erhöhen jedoch gewaltig den Energieverbrauch.

Bemühen Sie sich stets, diese einfachen Regeln zu beachten. Das gutnachbarliche Zusammenleben ist so wichtig, dass es sich bestimmt lohnt, dafür manchmal ein kleines Opfer zu bringen.

Der Vermieter

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