Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, die im Rahmen der jeweiligen Versicherungspolice versicherten Personen (Eigentümer, Mieter, Bauherren etc.) von Schadensersatzansprüchen freizustellen, die Dritte gegen sie aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts[1] wegen Personen-, Sach- oder Vermögensschäden erheben.

Aufgaben des Versicherers

Somit übernimmt die Haftpflichtversicherung, was die versicherten Personen ohne entsprechenden Versicherungsschutz selber tun müssten, nämlich

  • die Prüfung der Frage, ob und in welchem Umfang eine Schadensersatzpflicht besteht,
  • die Wiedergutmachung des Schadens in Geld, wenn der Anspruch des Dritten begründet ist (Schadensersatzfunktion),
  • die Abwehr von unbegründeten Schadensersatzansprüchen. Kommt es hierüber zum Rechtsstreit mit dem Anspruchsteller, hat der Haftpflichtversicherer den Prozess zu führen und die Kosten zu tragen (Rechtsschutzfunktion).

Auf den Deckungszuschnitt kommt es an!

Damit der Haftpflichtversicherer die erwähnten Leistungen (Prüfung, Befriedigung, Abwehr) erbringt, müssen die vereinbarten Versicherungsbedingungen so ausgestaltet sein, dass sie den entsprechenden Deckungsschutz hergeben. Deshalb müssen Haus- und Grundbesitzer auf einen Versicherungsschutz hinwirken, der auf ihre individuellen Haftungsrisiken zugeschnitten ist, und darauf achten, einschlägige Deckungsausschlüsse (vgl. Abschn. 4) bei Bedarf und nach Möglichkeit abändern zu lassen.

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