Umfang des Versicherungsschutzes

Allen Versicherungsverträgen liegen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) zugrunde. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind ein Unterfall der auch in anderen Wirtschaftzweigen gebräuchlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es handelt sich um eine für eine Vielzahl von Versicherungsverträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Versicherer) der anderen (Versicherungsnehmer) bei Abschluss des Vertrags stellt. Die AVB regeln die Rechte und Pflichten der Vertragspartner sowie den Umfang des Versicherungsschutzes in den jeweiligen Versicherungszweigen (z. B. Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB) oder Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)).

Eindeutige Formulierung

Die AVB müssen als Rechtsgrundlagen der Vertragsbeziehung unmissverständlich formuliert sein. Das fordert das sog. Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB). Insoweit unterliegen die AVB der Nachprüfbarkeit durch die Gerichte.

Bei Risikoausschlussklauseln entspricht es dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers, diese eng auszulegen. Denn der gewährte Versicherungsschutz soll nicht mehr verkürzt werden, als es der erkennbare Zweck der Klausel vorgibt.

Im sog. Privatkundengeschäft gehören die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu den Verbraucherinformationen, die der Versicherer dem Versicherungsnehmer aufsichtsrechtlich zu erteilen hat.

Abweichende Vereinbarungen

Grundsätzlich ist es möglich, dass die Vertragspartner von den AVB abweichende Vereinbarungen treffen. Während dies im Privatkundengeschäft die Ausnahme ist, werden individuelle Vereinbarungen zwischen Versicherer und gewerblichen Versicherungsnehmern häufig getroffen.

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