Auftragsverarbeiter erheben, verarbeiten oder nutzen personenbezogene Daten weisungsgebunden im Auftrag des Verantwortlichen. Die eigentlich betroffene Aufgabe/ Funktion verbleibt beim Auftraggeber. Bei der Auftragsverarbeitung bestehen besondere einzuhaltende vertragliche Pflichten. Zusätzlich bestehen Dokumentationspflichten.

Auftragsverarbeitungen in der Wohnungswirtschaft sind häufig die Heizkostenabrechnung durch beauftragte Dienstleister, Lohn- und Gehaltsabrechnungen und IT-Dienstleistungen. Siehe hierzu Dokumentationspflichten, Kap. 5 Auftragsverarbeitung.

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