Begriff

Hauptanwendungsfall für das Zustandekommen eines Fernabsatzvertrags nach § 312c Abs. 1 BGB im Bereich des Mietrechts ist die Vereinbarung einer Mieterhöhung zwischen einem Unternehmen als Vermieter und dem Mieter, der Verbraucher ist, wenn das Mieterhöhungsverlangen durch das Unternehmen und die Zustimmung durch den Mieter wechselseitig nur über Fernkommunikationsmittel erfolgt.

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