Zusammenfassung

 
Begriff

Unter einer Etagenheizung versteht man eine Heizanlage, die eine einzelne Wohnung mit Wärme versorgt. Die Wärme wird an zentraler Stelle erzeugt und über ein Rohrleitungs- oder Schachtsystem in die verschiedenen Räume abgegeben. Eine zentrale Heizungsanlage versorgt hingegen mehrere Nutzer.

1 Gesetzliche Grundlage

§ 2 Nr. 4d BetrKV

2 Brennstoffkosten

Ist im Mietvertrag nichts Abweichendes vereinbart, so kann entsprechend der Verkehrssitte[1] davon ausgegangen werden, dass der Mieter den Brennstoff zu beschaffen und die Anlage auf eigene Kosten zu betreiben hat. Die Bezahlung der Stromkosten, die Pflege, die Bedienung und die Reinigung der Anlage sind deshalb Sache des Mieters. Insoweit gilt nichts anderes als bei der Vermietung einer Wohnung, die mit vermietereigenen Einzelöfen ausgestattet ist.

3 Wartung und Reinigung

Beides gehört zu den Betriebskosten gemäß § 2 Nr. 4b BetrKV. Im Einzelnen handelt es sich um

  • Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage
  • Durchführung einer regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und
  • der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft sowie
  • Kosten der Messungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (Wartung).

Dafür ist der Vermieter zuständig. Er kann diese Kosten aber auf den Mieter umlegen, falls der Mietvertrag eine entsprechende Umlagevereinbarung enthält.

4 Instandhaltung und Instandsetzung

Die Instandhaltung und Instandsetzung ist ebenfalls Sache des Vermieters. Die hierfür erforderlichen Kosten sind grundsätzlich nicht umlagefähig. Jedoch kann im Rahmen der sog. Bagatellschadensklausel vereinbart werden, dass der Mieter die Kleinreparaturen an der Etagenheizung zu tragen hat.

 

Checkliste Fristenplan Instand­setzung

 
Fristenplan für die Instandsetzungsmaßnahmen vorbereitet
Fristenplan mit technischem Fachpersonal abgesprochen
Fristenplan mit dem Eigentümer erörtert
Instandsetzungsmaßnahmen mit dem Eigentümer vereinbart
Termine für Instandsetzungsmaßnahmen auf ­Wiedervorlage
Termine dem Eigentümer schriftlich bestätigt
Termine für die Bereitstellung der Geldmittel schriftlich bestätigt
Weitergeleitet an Checkliste Auftragserteilung
Auftrag 1:
Auftrag 2:
Auftrag 3:
Auftrag 4:

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