Die Ziele nach § 1 Absatz 2 Satz 1 sollen erreicht werden durch

 

1.

einen jährlichen Brutto-Zubau von Windenergieanlagen an Land mit einer installierten Leistung von

 

a)

2 800 Megawatt in den Jahren 2017 bis 2019 und

 

b)

2 900 Megawatt ab dem Jahr 2020,

 

2.

eine Steigerung der installierten Leistung von Windenergieanlagen auf See auf

 

a)

6 500 Megawatt im Jahr 2020 und

 

b)

15 000 Megawatt im Jahr 2030,

 

3.

einen jährlichen Brutto-Zubau von Solaranlagen mit einer installierten Leistung von 2 500 Megawatt und

 

4.

einen jährlichen Brutto-Zubau von Biomasseanlagen mit einer installierten Leistung von

 

a)

150 Megawatt in den Jahren 2017 bis 2019 und

 

b)

200 Megawatt in den Jahren 2020 bis 2022.

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