Der Höchstwert für Strom aus Solaranlagen beträgt 7,50 Cent[2] [Bis 16.05.2019: 8,91 Cent] pro Kilowattstunde.

[1] § 37b geändert durch Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 17.12.2018. Anzuwenden ab 21.12.2018.
[2] Geändert durch Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus vom 13.05.2019. Anzuwenden ab 17.05.2019.

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