Kurzbeschreibung

Geschäftsordnungsbeschlüsse beziehen sich in der Regel auf bestimmte Modalitäten des Versammlungsablaufs wie z. B. die Begrenzung der Redezeit oder den Ausschluss eines Versammlungsteilnehmers. Diese Vorlage dient als Grundlage für verschiedene Beschlussformulierungen zur Geschäftsordnung.

Vorbemerkung

Anträge zur Geschäftsordnung sind jederzeit zulässig. Der Antragsteller signalisiert dem Versammlungsleiter seinen Antrag zur Geschäftsordnung durch das gleichzeitige Aufzeigen mit beiden Armen.

Bei der Abstimmung über einen Antrag zur Geschäftsordnung gilt grundsätzlich das vereinbarte Stimmprinzip, in Ermangelung einer entsprechenden Vereinbarung das gesetzliche Kopfstimmprinzip des § 25 Abs. 2 WEG.

Geschäftsordnungsbeschlüsse sind isoliert nicht anfechtbar, da sich ihre Wirkung in dem Versammlungsverlauf erschöpft und keine Wirkung für die Zukunft entfaltet. Etwas anderes gilt aber dann, wenn ein Wohnungseigentümer die Aufnahme eines Tagesordnungspunkts begehrte und dieser Tagesordnungspunkt im Laufe der Versammlung durch Beschluss wieder von der Tagesordnung genommen wird, eine Abstimmung also nicht erfolgt. Hätte hier eine Beschlussfassung ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen, wäre eine gegen den Geschäftsordnungsbeschluss gerichtete Anfechtungsklage erfolgreich. Das Thema hätte sich nämlich gerade nicht mit Ablauf der Versammlung erledigt.[1]

Bei der Beschränkung des Rederechts der Wohnungseigentümer ist zwingend zu beachten, dass eine solche Beschränkung unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur so schonend wie möglich erfolgen kann.[2] Je nach Größe der Gemeinschaft ist eine entsprechende Beschränkung auf ca. 5 bis 7 Minuten unbedenklich.[3]

Der endgültige Ausschluss eines Wohnungseigentümers von einer weiteren Versammlungsteilnahme ist nur rechtmäßig, wenn er verhältnismäßig ist und kein milderes Mittel zur Verfügung steht.[4] Der störende Wohnungseigentümer muss zwingend zumindest vorher abgemahnt werden. Es empfehlen sich hier durchaus auch 2 Abmahnungen. Diese Abmahnungen sind unbedingt in der Versammlungsniederschrift zu protokollieren. Sodann sollte das Rederecht des störenden Wohnungseigentümers beschränkt werden. Dies dürfte im Regelfall zwar wenig nützen, ist jedoch vor einem vollständigen Entzug des Rederechts der sicherste Weg. Kommt es erfahrungsgemäß zu weiteren Störungen, kann der Wohnungseigentümer vorübergehend bzw. zeitweise von der Versammlung ausgeschlossen werden. Ein vollständiger Ausschluss von der Versammlung kommt nur dann in Betracht, wenn sämtliche Vormaßnahmen erfolglos blieben und der Ablauf der Wohnungseigentümerversammlung bei weiterer Anwesenheit des Wohnungseigentümers erheblich gestört würde.

[1] Vgl. AG Potsdam, Urteil v. 14.2.2019, 31 C 44/18, GE 2019 S. 396.
[3] LG München I, Beschluss v. 28.6.2007, 1 T 2063/07.
[4] AG Offenbach, Urteil v. 23.5.2016, 320 C 9/16.

Absetzung eines Tagesordnungspunkts

TOP XX: Absetzung von TOP __

Der Tagesordnungspunkt ____ wird nicht zur Erörterung und Beschlussfassung gestellt, weil _______.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

______________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte

TOP XX: Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte

Auf Antrag des Versammlungsleiters/Miteigentümers ___________________________________ zur Geschäftsordnung fassen die Wohnungseigentümer folgenden Geschäftsordnungsbeschluss:

Der Tagesordnungspunkt ____ (Abwahl der Verwaltung) wird vorgezogen und als erster Tagesordnungspunkt zur Diskussion und Abstimmung gestellt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

______________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

Ausschluss eines Versammlungsteilnehmers

TOP XX: Ausschluss des/der Miteigentümers/in _________ von der Versammlung

Auf Antrag des Versammlungsleiters/Miteigentümers ______________ zur Geschäftsordnung fassen die Wohnungseigentümer folgenden Geschäftsordnungsbeschluss:

Aufgrund nachhaltiger und trotz mehrfacher Er- und Abmahnungen des Versammlungsleiters erfolgter Störungen des Versammlungsablaufs durch ___________ (Beschreibung der Störungen) wird der/die Miteigentümer/in ___________ mit sofortiger Wirkung um _____ Uhr von der Versammlung ausgeschlossen. Es wurde ihm/ihr die Gelegenheit gegeben, sein/ihr Stimmrecht auf einen anderen Miteigentümer zu übertragen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

______________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

Redezeitbeschränkung

TOP XX: Redezeitbegrenzung

Die Redezeit eines jeden Versammlungsteilnehmers wird auf _____ Minuten begrenzt. Wortmeldungen sind per Handzeichen anzumelden. Der Versammlungsleiter führt eine entsprechende Rednerliste und er...

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