Kurzbeschreibung

Weist die Niederschrift der Eigentümerversammlung eine fehlerhafte Protokollierung aus, muss sie berichtigt werden. Die Mitteilung über die Korrektur ist den Eigentümern zuzusenden.

Berichtigung durch den Ersteller oder Unterzeichner

Der Ersteller der Niederschrift kann zusammen mit den weiteren Unterzeichnern jederzeit eine fehlerhafte Niederschrift korrigieren.[1] Hierüber sind die Wohnungseigentümer in Kenntnis zu setzen. Ist der Verwalter zur Übersendung der Niederschrift verpflichtet, hat er die korrigierte Fassung der Niederschrift den Wohnungseigentümern zu übersenden. Ist eine Übersendung nicht erforderlich, hat er die Wohnungseigentümer entsprechend durch Rundschreiben zu unterrichten.

Sollte dem Verwalter als Versammlungsleiter ein Fehler aufgefallen sein, genügt eine Berichtigung allein durch ihn allerdings nicht. Die Niederschrift ist vielmehr von allen Personen zu berichtigen, die die ursprüngliche Niederschrift unterzeichnet hatten. Ist also nach dem gesetzlichen "Normalfall" die Unterschrift des Versammlungsleiters, eines Wohnungseigentümers und des Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter auch in der konkreten Gemeinschaft erforderlich, müssen diese Personen auch die berichtigte Niederschrift bzw. deren Berichtigung unterzeichnen.

[1] BayObLG, Beschluss v. 12.9.2002, 2Z BR 28/02, ZMR 2002 S. 951.

Mitteilung über die Korrektur der Versammlungsniederschrift

Herrn/Frau/Firma

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Eigentümerversammlung vom ________

Korrektur der Versammlungsniederschrift

Sehr geehrte Frau ___________ / Sehr geehrter Herr ___________,

in der Erstellung der Niederschrift zu der Wohnungseigentümerversammlung am ________ ist uns ein Fehler unterlaufen. Als Abstimmungsergebnis zu TOP 3 "Festsetzung der Hausgeldanpassung und Nachschüsse auf Grundlage der Jahresabrechnung ______" wurde das Abstimmungsergebnis wie folgt dargestellt:

Abstimmungsergebnis  
Ja 24 Stimmen
Nein 3 Stimmen
Enthaltungen 3

Tatsächlich aber muss das Abstimmungsergebnis korrekt wie folgt lauten:

Abstimmungsergebnis  
Ja 26 Stimmen
Nein 3 Stimmen
Enthaltungen 1

Am Beschlussergebnis hat sich zwar nichts geändert, da der Beschluss nach wie vor mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde. Aus Transparenzgründen wollten wir Sie dennoch auf den Fehler hinweisen, den wir höflichst zu entschuldigen bitten.

Eine entsprechend korrigierte Versammlungsniederschrift, datierend auf den ________, liegt zu Ihrer Einsichtnahme in den Geschäftsräumen der Verwaltung nach vorheriger Anmeldung zur Einsicht bereit.

Mit freundlichen Grüßen

Verwaltung

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