Auch die Bundesrepublik Deutschland hat ihre lang- und mittelfristigen Klimaziele festgelegt. Zu nennen sind hier vor allem der Klimaschutzplan, die Klimaschutzgesetze, der Masterplan Ladeinfrastruktur und das Regierungsprogramm Elektromobilität.

Klimaschutzplan 2050

Mit dem Ende 2016 beschlossenen Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung die im Pariser Übereinkommen geforderte langfristige Klimaschutzstrategie vorgelegt. Deutschlands Langfristziel war es demnach, bis zum Jahr 2050 weitgehend treibhausgasneutral zu werden.

Umgesetzt werden soll dieses Ziel durch das Klimaschutzgesetz des Bundes (KSG) und entsprechende Gesetze der Länder. Mit dem im Dezember 2019 verabschiedeten KSG wurden verbindliche Treibhausgasminderungsziele für die Jahre 2020 bis 2030 in den verschiedenen Sektoren festgelegt. Im April 2021 wurde das KSG durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts[1] teilweise gekippt. Die Bundesregierung hat daraufhin ein neues Klimagesetz auf den Weg gebracht.

Novelle des KSG

Die Novelle des KSG trat im August 2021 in Kraft. Mit dem geänderten Klimaschutzgesetz werden die Zielvorgaben für weniger CO2-Emissionen angehoben. Das Minderungsziel für 2030 steigt um 10 Prozentpunkte auf mindestens 65 % (bisher 55 %). Für das Jahr 2040 gilt ein Minderungsziel von mindestens 88 %. Auf dem Weg dorthin sieht das Gesetz in den 2030er-Jahren konkrete jährliche Minderungsziele vor. Außerdem muss Deutschland schon 2045 statt 2050 klimaneutral sein. Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau herrschen. Nach dem Jahr 2050 strebt die Bundesregierung negative Emissionen an. Dann soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden, als es ausstößt.

Die Klimaziele werden kontinuierlich per Monitoring überprüft. Der Expertenrat für Klimafragen legt ab dem Jahr 2022 alle 2 Jahre ein Gutachten vor über die bisher erreichten Ziele, Maßnahmen und Trends.

Die höheren Ambitionen wirken sich auch auf die CO2-Minderungsziele bis zum Jahr 2030 in den einzelnen Sektoren aus: in der Energiewirtschaft, der Industrie, im Verkehr, im Gebäudebereich und in der Landwirtschaft.

Den Löwenanteil der zusätzlichen Minderung bis 2030 werden die Energiewirtschaft und die Industrie übernehmen. Für den Verkehrssektor ist eine Minderung der Emissionen bis 2030 um 40 bis 42 % (gegenüber 1990) vorgesehen. Dies macht eine hohe Marktdurchdringung der Elektromobilität erforderlich.

Klimaschutzprogramm 2030

Die Bundesregierung möchte mit dem Klimaschutzprogramm 2030 den Umstieg auf Elektromobilität vorantreiben. Dies soll insbesondere durch die Förderung der Anschaffung von Elektrofahrzeugen als auch den Ausbau öffentlich und nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur geschehen. Darüber hinaus sollen bis 2030 eine Million öffentliche Ladepunkte entstehen.

Masterplan Ladeinfrastruktur

Der Masterplan Ladeinfrastruktur enthält ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Förderung und zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Die Förderung privater Ladestationen sowie die Änderung des Miet- und WEG-Rechts resultieren aus dem Masterplan.

Regierungsprogramm Elektromobilität

Im Mai 2011 hat die Bundesregierung zur Konkretisierung des Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität ihr Regierungsprogramm Elektromobilität vorgelegt. Es wurde 2016 und 2020 fortgeschrieben. Das Programm enthält die Strategie zum Ausbau der Elektromobilität und formuliert die Ziele der Bundesregierung. So sollte Deutschland bis zum Jahr 2020 als Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität entwickelt werden. Bis Ende des Jahres 2020 sollten eine Million Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sein. Dieses Ziel wurde aber nicht erreicht.

Neben dem Klimaschutzgesetz gibt es zahlreiche Einzelgesetze – teilweise als Umsetzung von EU-Vorgaben in nationales Recht – die sich mit Klimaschutz und Elektromobilität befassen.

Elektromobilitätsgesetz (EmoG)

Das Gesetz regelt die bevorrechtigte Teilnahme von Elektrofahrzeugen am Straßenverkehr, um so die klima- und umweltschädlichen Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu verringern. Das Gesetz enthält außerdem eine Definition der begünstigten Fahrzeuge.

Straßenverkehrsgesetz

Das Straßenverkehrsgesetz enthält die rechtlichen Grundlagen für den Straßenverkehr in Deutschland. Es ist Grundlage für Anordnungen zur Regelung des Straßenverkehrs. Seit Erlass des Elektromobilitätsgesetzes können auch Maßnahmen ergriffen werden, die Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr bevorzugen.

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Das Gesetz definiert die Rahmenbedingungen für eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche und umweltverträgliche Versorgung mit Strom und Gas. Es reguliert die Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze, um einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb zu gewährleisten. Es definiert unter anderem den Ladepunktbetreiber als Letztverbraucher und sorgt damit dafür, dass das nachgelagerte Verhältnis zum Fahrzeugnutzer nicht streng reguliert ist.

Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Das Geset...

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