Kurzbeschreibung

Der Vermieter hat Forderungen aus nicht bezahlter Miete gegen den Mieter. Der Mieter hat einen Bürgen gestellt, den der Vermieter mit diesem Schreiben in Anspruch nimmt.

Vorbemerkung

Wegen Forderungen aus dem Mietverhältnis kann sich der Vermieter wahlweise an den Mieter oder den Bürgen halten. Einerseits gibt es die Konstellation der Bankbürgschaft und andererseits die des selbstschuldnerisch haftenden Bürgen. Nimmt er den Bürgen in Anspruch, ist er nicht verpflichtet, diesem die Höhe der Mietrückstände mitzuteilen oder ihm darzulegen, dass die gesicherte Hauptforderung besteht. Er ist ebenfalls nicht verpflichtet, das Mietverhältnis zu kündigen.[1]

[1] OLG Düsseldorf, Urteil v. 25.10.2001, 10 U 116/00.

BGH, Urteil v. 28.10.1993, IX ZR 141/93

Bürgschaft, Inanspruchnahme der Bankbürgschaft / des selbstschuldnerisch haftenden Bürgen

Herr / Frau / Eheleute

(Name und Anschrift des Mieters)

____________________, den ____________________

Mietverhältnis

Hier: Inanspruchnahme der Bürgschaft vom _______________

Sehr geehrte/r ____________________,

mit Urkunde vom _______________ haben Sie sich mir gegenüber für Forderungen aus dem mit Herrn/Frau _______________ bestehenden Mietverhältnis verbürgt. Eine Kopie der Bürgschaftsurkunde füge ich Ihnen anliegend zur Kenntnisnahme bei. Ebenso finden Sie anliegend Kopien des Mietvertrags sowie folgender weiterer Dokumente:

  • bei Zahlungsrückständen:

    Zahlungsaufforderung vom _______________ mit Fristsetzung auf den _______________

  • bei Schäden am Mietobjekt:

    Übergabeprotokoll vom _______________

    Kostennachweise/Kostenvoranschläge über die Schadensbeseitigung

Wie Sie den vorgenannten Unterlagen entnehmen können, stehen mir aus dem Mietverhältnis mit Herrn/Frau _______________ aktuell die folgenden fälligen Forderungen zu:

Da Herr/Frau _________ die Zahlung grundlos verweigert, fordere ich Sie nun aus der Bürgschaft zur Zahlung und Erfüllung meiner vorgenannten Forderungen bis spätestens zum _______________ durch Überweisung auf mein Konto bei der _______________, IBAN: _______________ auf.

Sollten Sie sich auf die Einrede der Vorausklage berufen, teilen Sie mir dies bitte innerhalb der oben genannten Frist mit.

Sofern die Bürgschaftssumme durch Ihre Inanspruchnahme ausgeschöpft ist, werde ich Ihnen das Original der Bürgschaftsurkunde selbstverständlich unverzüglich nach Eingang Ihrer Zahlung aushändigen.

Im Fall von Rückfragen setzen Sie sich bitte unverzüglich mit mir in Verbindung.

Mit freundlichem Gruß

Vermieter

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