Überblick

Bei nicht fristgerechter Abrechnung kann der Mieter die Zahlung weiterer Vorschüsse auf die Betriebskosten so lange verweigern, bis ihm Abrechnung erteilt ist. Waren die Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters nicht kostendeckend, ist zu beachten, dass ein Nachforderungsanspruch des Vermieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist grundsätzlich ausgeschlossen ist.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Zentrale Vorschrift für die Nachforderung von Betriebskosten durch den Vermieter ist § 556 Abs. 3 BGB. Ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters bezüglich weiterer Vorauszahlungen bei nicht fristgerechter Abrechnung ergibt sich aus § 273 BGB.

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