Bei nicht fristgerechter Abrechnung kann der Mieter die Zahlung weiterer Vorschüsse auf die Betriebskosten so lange verweigern, bis ihm Abrechnung erteilt ist. Waren die Betriebskostenvorauszahlungen des Mieters nicht kostendeckend, ist zu beachten, dass ein Nachforderungsanspruch des Vermieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Zentrale Vorschrift für die Nachforderung von Betriebskosten durch den Vermieter ist § 556 Abs. 3 BGB. Ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters bezüglich weiterer Vorauszahlungen bei nicht fristgerechter Abrechnung ergibt sich aus § 273 BGB.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen