Kurzbeschreibung

Der Vermieter hat eine unrichtige Betriebskostenabrechnung erstellt. Mit diesem Schreiben klärt er den Mieter über den Fehler auf und nimmt eine Korrektur vor.

Vorbemerkung

Hat der Vermieter versehentlich eine unrichtige Betriebskostenabrechnung erstellt und z.B. einen zu geringen Betrag angesetzt oder Positionen vergessen, ist er berechtigt, die Abrechnung innerhalb der gesetzlichen Abrechnungsfrist zu korrigieren und dem Mieter erneut zuzusenden.

Betriebskostenabrechnung, Korrektur

Herr / Frau / Eheleute

(Name und Anschrift des Mieters)

____________________, den ____________________

Mietverhältnis

Hier: Korrektur meiner Betriebskostenabrechnung vom __________ für den Zeitraum vom __________ bis __________

Sehr geehrte/r ____________________,

unter Bezugnahme auf die Ihnen mit Schreiben vom _______________ übersandte Betriebskostenabrechnung vom _______________ über den Abrechnungszeitraum vom _______________ bis _______________ teile ich mit, dass ich es bedauerlicherweise versäumt habe, die Kostenposition _______________ in die Abrechnung einzustellen und vereinbarungsgemäß umzulegen.

Die Gesamtkosten für diese Kostenposition belaufen sich auf _______________ EUR und sind nach dem Umlageschlüssel _______________ auf Sie umzulegen. Damit entfällt auf Sie ein Kostenanteil in Höhe von _______________ EUR. Den korrespondierenden Beleg füge ich Ihnen in der Anlage in Kopie bei.

Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich Ihnen diese Kosten noch nachberechnen muss. Hierzu bin ich bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist ohne Weiteres berechtigt.

In der Anlage erhalten Sie deshalb eine entsprechend korrigierte Betriebskostenabrechnung, aus der sich nun zu Ihren Lasten eine Nachzahlung/zu Ihren Gunsten ein Guthaben in Höhe von _______________ EUR ergibt. Das Ihnen bisher mitgeteilte Abrechnungsergebnis ist dadurch überholt.

Ich darf Sie deshalb bitten, diese korrigierte Nachzahlung bis spätestens _______________ durch Überweisung auf mein Ihnen bekanntes Mietkonto zu leisten. / Dieses korrigierte Guthaben werde ich Ihnen in den nächsten Tagen durch Überweisung auf Ihr Konto erstatten.

Sollten Sie die sich aus der ursprünglichen Abrechnung ergebende Nachzahlung bereits geleistet haben, bringen Sie diese bitte bei Ihrer korrigierten Nachzahlung entsprechend in Abzug.

Mit freundlichem Gruß

Vermieter

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