Überblick

Eine Betriebskostenabrechnung muss zu ihrer Wirksamkeit bestimmten formellen und inhaltlichen Anforderungen genügen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die inhaltlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Abrechnung ergeben sich aus § 259 BGB (Rechenschaftspflicht) und den Entscheidungen des BGH[1] sowie dem Rechtsentscheid des OLG Schleswig v. 4.10.1990.[2]

 
Die häufigsten Fallen
  • Die Abrechnung hat schriftlich und getrennt für jedes Mietverhältnis zu erfolgen und muss jedem Mieter zugehen, sodass z. B. eine Bekanntmachung im Treppenhaus nicht genügt.

    Außerdem muss eine Betriebskostenabrechnung bei Gebäuden mit mehreren Einheiten mangels besonderer vertraglicher Vereinbarungen folgende Mindestangaben enthalten:

    • eine geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten
    • die Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels
    • die Berechnung des Anteils des Mieters
    • den Abzug der Vorauszahlungen des Mieters.

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