Zu den Heizkosten gehören auch die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage.
Ein sachkundiger Vermieter kann hier auch eigene Sach- und Arbeitsleistungen mit dem Betrag ansetzen, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer darf in diesem Fall aber nicht angesetzt werden.[1]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen