Ob die Kosten eines privaten Sicherheitsdienstes umgelegt werden können, hängt vom Grund der Einschaltung des Dienstes ab. Geht es in erster Linie um den Schutz des Gebäudes, können die Kosten nicht umgelegt werden. Dient der Schutz aber primär den Mietern, können die Kosten in Ansatz gebracht werden.[1] Dies ist z. B. der Fall, wenn eine multifunktionale Immobilie mit Büroflächen, Ladeneinheiten/Gewerbeeinheiten, Gastronomiebetrieben, Tiefgaragensystem etc. wiederholt von Obdachlosen und Drogensüchtigen in erheblicher Zahl aufgesucht wird und sich die Mieter bedroht fühlen.[2]

Entstehen diese Kosten erst nachträglich, bedarf es im Mietvertrag einer vorsorglichen Einbeziehung künftig entstehender Kosten.[3]

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