Überblick

"Wer bestellt, der zahlt": Seit Juni 2015 gilt in Deutschland das Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Mietwohnungen. Bundesjustizministerin Katarina Barley will das auch für Kaufimmobilien. Der Gesetzentwurf ist nun in der Ressortabstimmung. Gegenwind kommt aus dem Bauministerium.

"Wir sind davon nicht überzeugt", sagte Marco Wanderwitz (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Innenministerium, am Montag in Berlin am Rande von Gremiensitzungen seiner Partei.

Nach Prüfung des entsprechenden Gesetzentwurfs vom August 2018 aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz durch sein Haus sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass dieses Instrument untauglich sei und es andere Möglichkeiten gebe, die geeigneter wären, Wohnimmobilienkäufer finanziell zu entlasten: etwa eine Begrenzung der Grunderwerbsteuer oder Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer.

Barley: Käufer bei Nebenkosten des Immobilienkaufs entlasten

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hatte in der "Süddeutschen Zeitung" zur Ausweitung des Bestellerprinzips auch auf Immobilienkäufe so argumentiert: "Ein eigenes Zuhause wird gerade für junge Menschen und Familien immer schwerer zu finanzieren. Oft müssen Käufer enorme Maklerkosten tragen, obwohl der Verkäufer den Makler beauftragt hat".

Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes werden pro Jahr 500.000 Wohnimmobilien verkauft. In fast zwei von drei Fällen seien Makler beteiligt. Die Provision betrage bis zu 7,14 Prozent der Kaufsumme.

Positive Rückmeldung kommt etwa vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln: In Ländern, in denen das Bestellerprinzip gilt, also ausschließlich der Verkäufer die Maklerprovision zahlt, falle die Provision deutlich geringer aus als in Deutschland, heißt es in einer neuen Studie. Zudem sei eine solche Regelung marktwirtschaftlich: Schließlich könne der Verkäufer mit dem Makler besser über die Höhe der Provision verhandeln als der Käufer. Außerdem holt der Verkäufer mehrere Angebote ein und entscheidet sich dann oft für den günstigsten Makler.

IVD warnt: SPD-Vorhaben erfüllt Zweck nicht

Das SPD-Vorhaben, zu dem sich Barley bereits im Herbst 2018 geäußert habe, werde den ihm zugeschriebenen Zweck – nämlich die Käufer finanziell zu entlasten – nicht erfüllen, ist Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, überzeugt. Der Verband hat zum Bestellerprinzip ein Positionspapier für den Bundestag erarbeitet.

"Der Käufer wird nicht entlastet, sondern belastet und er erhält keine Beratungsleistung mehr. Das kann nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein." Jürgen Michael Schick, IVD-Präsident

Auch der Eigentümerverband Haus & Grund widersprach Barley. Eine solche Regelung mache den Kauf nicht automatisch günstiger, sagte Verbandssprecher Alexander Wiech: "Die Verkäufer werden nämlich versuchen, die Maklergebühr in den Verkaufspreis einzupreisen". Damit steige für den Käufer dann auch die Grunderwerbsteuer.

Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, kritisierte den Gesetzentwurf ebenfalls.

"Der Fokus sollte sich viel mehr auf die seit Jahren staatlich verursachten steigenden Erwerbsnebenkosten wie die Grunderwerbsteuer richten. Länder und Bund könnten mehrere Fliegen mit einer Klatsche schlagen, wenn sie die Grunderwerbsteuer senken und die Motivation aus dem Länderfinanzausgleich entfernen." Klaus-Peter Hesse, Sprecher der ZIA-Geschäftsführung

Zudem sollte über Grundbuch- und Notargebühren nachgedacht werden.

Maklergebühren: Umsatzeinbrüche um bis zu 750 Millionen Euro pro Jahr

Nach Einschätzung des Justizministeriums könnten Käufer von Wohnimmobilien durch eine Neuregelung der Maklergebühren bis zu drei Milliarden Euro sparen. Für Makler würde das zu Umsatzeinbrüchen von 660 bis 750 Millionen Euro pro Jahr führen, wie aus dem Gesetzentwurf des Ministeriums hervorgeht, der nun in der Bundesregierung diskutiert wird.

Der Grundsatz "Wer bestellt, der zahlt" sorgt Ministerin Barley zufolge für einen echten Wettbewerb und faire Preise bei den Maklerkosten.

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