Kurzbeschreibung

Einzelheiten zur Bauabzugsteuer, Merkblatt

Wichtige Hinweise

Mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30.08.2001 (BGBl 2001 I S. 2267) wurde zur Sicherung von Steueransprüchen bei Bauleistungen ein Steuerabzug eingeführt. Die Regelungen hierzu enthält der neue Abschnitt VII des Einkommensteuergesetzes (§§ 48 bis 48d EStG). Weitere Anwendungsfragen sind in einem BMF-Schreiben v. 19.7.2022, BStBl 2022 I S. 1229 ff. geregelt.

Bestimmte Auftraggeber von Bauleistungen im Inland haben danach einen Steuerabzug in Höhe von 15 % der Gegenleistung für Rechnung des die Bauleistung erbringenden Unternehmens vorzunehmen, wenn nicht eine vom zuständigen Finanzamt ausgestellte Freistellungsbescheinigung vorliegt.

Für Unternehmen des Baugewerbes, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben, besteht eine zentrale örtliche Zuständigkeit von Finanzämtern im Bundesgebiet. Diese umfasst auch das Lohnsteuerabzugsverfahren sowie die Einkommensbesteuerung der von diesen Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland.

Im Merkblatt der Finanzverwaltung werden die Einzelheiten zum Steuerabzug, der Anrechnung und ggf. Erstattung des Abzugsbetrags sowie das Freistellungsverfahren erläutert.

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