Sämtliche Kosten gehen zulasten des Mieters. Ungeklärt ist, ob der Mieter den Vermieter von den Ansprüchen anderer Mieter oder Dritter freistellen muss. So ist denkbar, dass andere Mieter die Miete mindern, wenn ihr Mietgebrauch während der Bauarbeiten oder durch die Einrichtung beeinträchtigt wird. Hier könnte eine Ausgleichspflicht des Mieters bestehen, weil die Baumaßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit in seinem Interesse durchgeführt werden.

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