Überblick

Das Bundesinnenministerium hat die Zuschüsse für den altersgerechten Umbau erhöht – von 75 Mio. EUR für 2019 auf 100 Mio. EUR im Jahr 2020. Von der staatlichen Förderbank KfW gibt es bis zu 6.250 EUR für Maßnahmen, die Barrieren im Wohnungsbestand reduzieren und die Sicherheit erhöhen.

Seit dem 3. Januar bietet die KfW Eigentümern und Mietern wieder eine finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zum altersgerechten Modernisieren an. Dazu gehören unter anderem die Schaffung von bodengleichen Duschen oder das Entfernen von Schwellen vor und in der Wohnung.

Gewährt werden bis zu 12,5 % der förderfähigen Kosten. Die Zuschusshöhe beläuft sich wie bisher auf 200 bis 6.250 EUR, die Mindestinvestitionskosten müssen 2.000 EUR betragen. Gefördert werden nur Vorhaben, die zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht begonnen wurden.

Alternativ kann – wie auch bislang schon möglich – die Kreditvariante in Anspruch genommen werden: Die Höhe liegt bei bis zu 50.000 EUR pro Wohneinheit bei 0,78 % effektivem Jahreszins. Die im August 2018 bereitgestellten 75 Mio. EUR waren bereits im Oktober 2019 aufgebraucht. Zum Jahresbeginn wurde der Topf nun wieder aufgefüllt und mit zusätzlichen 25 Mio. EUR bestückt, sodass für 2020 Immobilieneigentümern oder -bewohnern 100 Mio. EUR für barrierefreie Umbauten zur Verfügung stehen.

Tipp: Energetische Sanierung und Maßnahmen zur Barrierefreiheit kombinieren

Hauseigentümer sollten sich bereits im Zuge einer energetischen Sanierung überlegen, ob sie gleichzeitig auch barrierereduzierende Maßnahmen umsetzen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm "Zukunft Altbau" hin. "Die Kombination der Maßnahmen senkt die Kosten, da sich Synergien bei Planung und Umsetzung ergeben können", rät Frank Hettler von Zukunft Altbau.

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