Bei der Marktabgrenzung hat das Amt seit Covisint (implizit) zwischen dem Markt für die Plattformdienste und den Märkten für die dort gehandelten Güter unterschieden.[60] Der "Plattformmarkt" bezeichnet den Markt für die Erbringung von IT-Dienstleistungen für die elektronische Geschäftsabwicklung im Internet.[61] Innerhalb des Plattformmarkts trennt das Bundeskartellamt die B2B-Plattformen vom B2C-Geschäft. Erstere werden aus der Perspektive der Gründungsunternehmen weiter unterteilt in Einkaufs-, Verkaufs- und dies kombinierende Plattformen. B2B-Plattformen stehen in Wettbewerb zu On- und Offline-Dienstleistern, deren vertriebene Produkte sich ganz oder teilweise mit dem Sortiment der Plattform überschneiden. Dies gilt unabhängig davon, ob die konkurrierenden Anbieter auf das gleiche Produkt oder die gleiche Branche spezialisiert sind. Darüber hinaus können bestimmte Plattformdienste in Wettbewerb zu funktionsgleichen Software-Tools treten – etwa im Bereich des Produktmanagements und der Produktentwicklung.[62]
Hinsichtlich der auf dem Marktplatz gehandelten Produkte stellt sich die Frage, ob die Nutzer auf der Verkäuferseite mit Offline-Anbietern des gleichen Produkts in Wettbewerb stehen. Die Antwort darauf ist einzelfallbezogen und hängt von den Erkenntnissen über den betroffenen Markt ab.[63] Dementsprechend differenziert das Bundeskartellamt nicht generell zwischen stationärem und plattformbasiertem B2B-Handel.[64] Allerdings definierte das Bundeskartellamt einen gesonderten Markt für bestimmte Güter, die branchenspezifisch sind oder im Online-Handel mit besonderen Leistungen verbunden sind.[65] Im konkreten Fall traten die branchenspezifischen Eigenschaften bei Gütern auf, die direkt in das Endprodukt einfließen oder als spezielle Produktionsmittel für die Fertigung dienen sollten.
In den neueren Fällen hat das Bundeskartellamt keine nach außen kommunizierten Aussagen zur Marktabgrenzung getroffen. Es ist davon auszugehen, dass das Amt im Rahmen der Marktabgrenzung an der grundlegenden Differenzierung von Plattformgeschäft und erbrachten Leistungen festhält. Die Wechselwirkungen zwischen Leistungen für verschiedene Marktseiten und die Konvergenz zwischen klassischem Vertrieb und Plattformvertrieb dürften heute eine wesentlich größere Rolle als noch 2000 spielen. B2B-Handelsplattformen werden regelmäßig als Transaktionsplattformen (Matching-Plattformen) einzustufen sein. Ihre weitere Beurteilung kann danach differenziert werden, ob sie lediglich die Transaktion vermitteln oder auch abwickeln.[66] Maßgebliche Leistung der Plattform ist aus Nachfragersicht die Vermittlungsleistung.[67]
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