Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages zuzüglich 10 Prozent abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Begleichung von Auslagen.

Die Kläger und die Beklagte sind jeweils Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft … Berlin. Die Gemeinschaft besteht aus vier Wohnungseigentumseinheiten. Die Kläger sind jeweils zur ideellen Hälfte Eigentümer der im Erdgeschoss, die Beklagte ist Eigentümerin der im Obergeschoss jeweils des Altbaus gelegenen Einheit. Die weiteren Wohnungseigentumseinheiten befinden sich in zwei Anbauten. Die Wohnanlage verfügt über keinen Verwalter. Wohngelder werden nicht gezahlt und Wohngeldabrechnungen finden derzeit nicht mehr statt.

Am 8. Dezember 2008 legte … gegenüber der Klägerin zu 1. eine Rechnung über 2.927,65 EUR, welche die Kläger beglichen. Wegen des genauen Inhalts der Rechnung der … wird auf Blatt 34 der Gerichtsakten verwiesen.

Gegenüber der WEG … legte die Firma … folgende Rechnungen:

Rechnung vom 12. Juni 2006, Rechnungsnummer 230362:

188,43 EUR,

Rechnung vom 2. Jan. 2007, Rechnungsnummer 232365:

209,92 EUR,

Rechnung vom 31. Jan. 2007, Rechnungsnummer 233024:

71,70 EUR,

Rechnung vom 11. Juni 2007, Rechnungsnummer 234140:

289,91 EUR,

Rechnung vom 30. Nov. 2007, Rechnungsnummer 235964:

83,55 EUR,

Rechnung vom 20. Dez. 2007, Rechnungsnummer 236462:

19,75 EUR,

Rechnung vom 20. Dez. 2007, Rechnungsnummer 236462:

19,75 EUR,

Rechnung vom 2. Jan. 2008, Rechnungsnummer 236032:

209,92 EUR,

Rechnung vom 21. Aug. 2008, Rechnungsnummer 238573:

83,55 EUR,

Rechnung vom 22. Dez. 2008, Rechnungsnummer 240231:

38,20 EUR,

Rechnung vom 2. Jan. 2009, Rechnungsnummer 239942:

209,92 EUR,

Rechnung vom 25. März 2009, Rechnungsnummer 241248:

165,23 EUR.

Wegen des genauen Inhalts der vorgenannten Rechnungen wird auf die Blätter 37, 39, 40, 42, 45, 46, 47, 52, 54, 56 der Gerichtsakten verwiesen.

Der Schornsteinfeger … legte gegenüber „…” bzw. der „Eigentümergemeinschaft …”

Rechnung vom 19. Okt. 2007, Rechnungsnummer 20070485:

117,49 EUR,

Rechnung vom 19. Mai 2008, Rechnungsnummer 80419:

117,98 EUR,

Rechnung vom 14. Dez. 2009, Rechnungsnummer 90592:

117,98 EUR,

Wegen des genauen Inhalts der vorgenannten Rechnungen wird auf die Blätter 58 bis 60 der Gerichtsakten verwiesen.

Der Recyclinghof Brunsbütteler Damm der Berliner Stadtreinigung stellte am 22. April 2006 eine Quittung über 15 EUR aus, wegen deren genauen Inhalts auf Blatt 63 der Gerichtsakten verwiesen wird.

Am 2. November 2006 legte die Firma … gegenüber … eine Rechnung mit der Nummer 206197 in Höhe von 318,74 EUR, wegen deren genauen Inhalts auf Blatt 64 der Gerichtsakten verwiesen wird.

Gegenüber der „WEG …” mahnte die … am 2. März 2007 für die Vers.-Nr. … betreffend die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung für den Zeitraum 1. August 2006 bis 1. August 2007 einen Betrag von 43,85 EUR an. Wegen des genauen Inhalts der Mahnung vom 2. März 2007 wird auf Blatt 66 der Gerichtsakten verwiesen.

Mit Schreiben vom 13. Februar 2007, wegen dessen genauen Inhalts auf Blatt 68 der Gerichtsakten Bezug genommen wird, wies die Feuersozietat Berlin-Brandenburg die „Wohneig.-Gem. Olympische Str. 17/19” für die Vers.-Nr. 2202-010.367.176 auf rückständige Beträge i.H.v. 588,54 EUR für den Zeitraum 10. Februar 2007 bis 10. Februar 2008 hin.

Mit weiteren Schreiben vom 13. Oktober 2008, wegen dessen genauen Inhalts auf Blatt 70 der Gerichtsakten verwiesen wird, mahnte die … bei der „…” für „LW-968-1522” einen Betrag von 638,85 EUR an.

Mit Schreiben vom 3. November 2008, wegen dessen genauen Inhalts auf Blatt 75 f. der Gerichtsakten verwiesen wird, teilte die … der Versicherungsnummer … mit, dass das Beitragskonto einen Rückstand von 37,60 EUR (34,98 Privathaftpflichtversicherung, 2 EUR Mahnkosten und 0,62 EUR Zinsen) aufweise und kündigte den Vertrag.

Am 24. Januar 2009 stellte die … der „…” für die Wohngebaudeversicherung „…” für den Beitragszeitraum 10. Februar 2009 bis 10. Februar 2010 einen Betrag von 658,81 EUR in Rechnung. Wegen des genauen Inhalts der Rechnung vom 24. Januar 2009 wird auf Blatt 79 der Gerichtsakten verwiesen. Am 27. April 2009 mahnte die … einen Betrag von 336,27 EUR (darin enthalten Mahnkosten von 2 EUR und Verzugszinsen von 4,87 EUR) an und kündigte den Vertrag.

Am 18. Juli 2009 stellte die … für die Haftpflichtversicherung … für den Beitragszeitraum 1. August 2009 bis 1. August 2010 einen Betrag von 49,98 EUR in Rechnung. Wegen des genauen Inhalts der Rechnung vom 18. Juli 2009 wird auf Blatt 86 der Gerichtsakten verwiesen.

Am 1. März 2007 legte die Firma … der „WEG …” eine Rechnung über einen Betrag von 113,05 EUR, wegen deren genauen Inhalts auf Blatt 87 der Gerichtsakten verwiesen wird.

Das Amtsgericht Charlottenburg verurteilte die Bekla...

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