Kurzbeschreibung

Der Mieter oder sein Untermieter hat die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgegeben. Der Vermieter setzt dem Mieter mit diesem Schreiben Frist und weist ihn auf die Folgen des Verzugs hin.

Vorbemerkung

Der Mieter hat die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückzugeben. Gibt er sie nicht rechtzeitig zurück, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug; der Mieter schuldet für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung in Höhe der bislang vereinbarten Miete.

Hinweis: Bei Untervermietung

Hat der Mieter die Mietsache einem Dritten zum Gebrauch/zur Untermiete überlassen, kann der Vermieter die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses entweder vom Mieter oder von dem Dritten unmittelbar zurückfordern. Liegt ein Fall der Untervermietung vor, kann das Muster wie folgt abgeändert werden:

  • Am Ende des ersten Halbsatzes sollte folgender Text hinzugefügt werden: "Dies liegt offenbar darin begründet, dass Sie die Mietsache an Herrn/Frau _______________ untervermietet/zum Gebrauch überlassen haben. Ich weise Sie darauf hin, dass Sie infolge der Beendigung des zwischen uns bestehenden Mietverhältnisses mir gegenüber verpflichtet sind dafür zu sorgen, dass diese/r die Mietsache räumt, unabhängig von einem weiteren Fortbestand eines Untermietverhältnisses."
  • Der letzte Absatz sollte gelöscht werden.

Abwicklung, Aufforderung zur Rückgabe der Mietsache

Herr / Frau / Eheleute

(Name und Anschrift des Mieters)

____________________, den ____________________

Mietverhältnis

Hier: Rückgabe der Wohnung

Sehr geehrte/r ____________________,

das zwischen Ihnen und mir ursprünglich bestehende Mietverhältnis ist mit dem _______________ beendet worden. Entgegen der sich hieraus für Sie ergebenden Verpflichtung zur Herausgabe der Mietsache haben Sie dies bislang nicht erledigt.

Kommen Sie Ihrer Verpflichtung zur Herausgabe der Mietsache in vertragsgemäßem und geräumtem Zustand nun nicht bis spätestens _______________ nach, werde ich ein gerichtliches Räumungs- und Herausgabeverfahren gegen Sie einleiten müssen, was mit erheblichen Kosten für Sie verbunden sein wird.

Zur Vereinbarung eines Rückgabetermins innerhalb der oben genannten Frist setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit mir in Verbindung.

Unabhängig davon weise ich Sie darauf hin, dass Sie mir gegenüber seit Beendigung des Mietverhältnisses nach § 546a Abs. 1 BGB zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung wenigstens in Höhe der bisher geschuldeten Miete verpflichtet sind, bis die Wohnung vollständig geräumt und herausgegeben ist. Ich fordere Sie aus diesem Grund auf, diese Zahlungen unverzüglich zu leisten, sie sind wie die Miete monatlich im Voraus am jeweiligen dritten Werktag des Monats zu entrichten.

Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche wegen der nicht fristgerechten Räumung und Herausgabe behalte ich mir ausdrücklich vor.

Abschließend weise ich noch darauf hin, dass diese Verpflichtung zur Räumung und Herausgabe auch alle Personen betrifft, die Sie in die Wohnung aufgenommen oder an die Sie die Wohnung oder Teile hiervon untervermietet haben.

Mit freundlichem Gruß

Vermieter

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge