Kurzbeschreibung

Das zwischen Mieter und Vermieter bestehende Mietverhältnis ist beendet. Der Mieter hat verschiedene Gegenstände in der Wohnung zurückgelassen. Der Vermieter setzt Frist zur Entfernung dieser Gegenstände und droht für den Fall eines fruchtlosen Fristablaufs Räumungsklage an.

Vorbemerkung

Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume vollständig zu räumen. Möchte der Vermieter die zurückgelassenen Gegenstände entsorgen (lassen) und hierfür einen Schadensersatzanspruch in Geld, muss er dem Mieter zuvor eine angemessene Frist zur Entfernung der zurückgelassenen Gegenstände setzen, die fruchtlos verstreicht.

Abwicklung, Aufforderung zur Entfernung zurückgelassener Gegenstände

Herr / Frau / Eheleute

(Name und Anschrift des Mieters)

____________________, den ____________________

Mietverhältnis

Hier: Aufforderung der Entfernung zurückgelassener Gegenstände in der Wohnung

Sehr geehrte/r ____________________,

das zwischen Ihnen und mir ursprünglich bestehende Mietverhältnis ist mit dem _______________ beendet worden. Entgegen der sich hieraus für Sie ergebenden Verpflichtung zur Räumung der Mietsache habe ich feststellen müssen, dass Sie folgende Gegenstände in den Mieträumen zurückgelassen haben:

Bei den vorgenannten Gegenständen handelt es sich um von Ihnen eingebrachte Sachen, die zur vollständigen Räumung der Wohnung zu entfernen sind. Erledigen Sie dies nun nicht bis spätestens _______________, werde ich ein gerichtliches Räumungsverfahren gegen Sie einleiten müssen, was mit erheblichen Kosten für Sie verbunden sein wird.

Soweit es sich bei den durch Sie zurückgelassenen Gegenständen um solche Gegenstände handelt, die – wie die oben unter der Ziffer x-y genannten – nur noch über einen geringen Gebrauchswert, aber über keinerlei wirtschaftlichen Wert mehr verfügen, werde ich diese im Fall des fruchtlosen Ablaufs der vorstehend genannten Frist zunächst für die Dauer von einer Woche ab Fristende in der zur Wohnung gehörenden Garage zwischenlagern, wo Sie diese innerhalb dieser Woche nach vorheriger Terminvereinbarung abholen können; tun Sie auch dies nicht, werde ich die genannten Gegenstände mit Ablauf der Wochenfrist über den Sperrmüll entsorgen lassen. Die damit verbundenen Kosten der Entsorgung werde ich dann von Ihnen ersetzt verlangen.

Um nochmals Zugang zu den Mieträumen zu erhalten, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit mir zur Vereinbarung eines Termins innerhalb der oben genannten Frist in Verbindung.

Unabhängig davon weise ich Sie darauf hin, dass Sie mir gegenüber seit Beendigung des Mietverhältnisses nach § 546a Abs. 1 BGB zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung wenigstens in Höhe der bisher geschuldeten Miete verpflichtet sind, bis die Wohnung vollständig geräumt ist. Ich fordere Sie aus diesem Grunde auf, diese Zahlungen unverzüglich zu leisten, sie sind wie die Miete monatlich im Voraus am jeweiligen dritten Werktag des Monats zu entrichten.

Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche wegen der nicht fristgerechten Räumung behalte ich mir ausdrücklich vor.

Mit freundlichem Gruß

Vermieter

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