Kurzbeschreibung

Der Vermieter plant aus sachlichem Grund die vermietete Wohnung zu betreten (z.B. zwecks Bestandsaufnahme zur Instandhaltung bzw. Modernisierung). Der Mieter verweigert dem Vermieter den Zutritt. Mit diesem Schreiben mahnt der Vermieter das Verhalten des Mieters ab und fordert diesen unter Fristsetzung zur Vereinbarung eines Termins auf.

Vorbemerkung

Der Vermieter hat kein Recht, die Mieträume regelmäßig zu besichtigen.[1] Eine Besichtigung kommt nur in Betracht und ist vom Mieter zu dulden, wenn der Vermieter einen konkreten sachlichen Grund für die Besichtigung hat und diese rechtzeitig ankündigt.

Konkrete sachliche Gründe können z. B. sein:

  • Vermieter plant Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten und muss deshalb die Räume betreten[2];
  • der Vermieter hat Anhaltspunkte oder eine Mitteilung darüber erhalten, dass ein Mangel eingetreten ist und ein Schaden für die Mieträume droht[3];
  • Vermieter plant Verkauf der Wohnung und möchte diese Kaufinteressenten zeigen[4];
  • der aktuelle Mieter zieht demnächst aus und der Vermieter möchte die Wohnung potenziellen Nachmietern zeigen[5];
  • Vermieter möchte nach Ablauf der vereinbarten Fristen für die Durchführung von Schönheitsreparaturen feststellen, ob eine Renovierung notwendig ist.[6]

Verweigert der Mieter dem Vermieter ohne ersichtlichen Grund das Betreten der Wohnung, kann ihm nach vorheriger Abmahnung ordentlich, ggf. auch außerordentlich fristlos gekündigt werden – dies hängt jedoch von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.[7]

[1] BGH, Urteil v. 4.6.2014, VIII ZR 289/13; AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil v. 27.10.2014, 6 C 1267/14.
[2] AG Berlin-Mitte, Urteil v. 29.3.2010, 16 C 59/09.
[3] AG München, Urteil v. 8.1.2016, 461 C 19626/15.
[5] AG Köln, Urteil v. 27.10.1978, 151 C 1155/78; AG Freiburg, Urteil v. 2.11.1982, 1 C 630/82.
[6] AG München, Urteil v. 8.1.2016, a. a. O.
[7] BGH, Urteil v. 5.10.2010, VIII ZR 221/09.

Hinweis

Das Musterschreibung kann für jedwede Form der begehrten Betretung der Wohnung verwendet werden, beispielsweise wenn die Wohnung zur Bestandsaufnahme zwecks Veräußerungswunsch betreten werden soll. Hierfür muss lediglich der Grund für die Betretung geändert werden.

Abmahnung, verweigerter Zugang zur Wohnung zwecks geplanter Instandhaltungs-/Modernisierungsmaßnahme

Herr / Frau / Eheleute

(Name und Anschrift des Mieters)

____________________, den ____________________

Mietverhältnis

Hier: Abmahnung wegen verweigerten Zugangs zur Wohnung zwecks Besichtigung

Sehr geehrte/r ____________________,

mit Schreiben vom _______________ hatte ich Sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass beabsichtigt ist, in den Ihnen überlassenen Mieträumen die dort genannten geplanten Instandhaltungs-/Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen. Ich hatte Sie gleichzeitig aufgefordert, mir (und den im Einzelnen benannten Handwerkern/Helfern) zu deren Durchführung Zutritt zu den Ihnen überlassenen Mieträumen zu gewähren, was Sie ohne tragfähigen Grund mit Schreiben/Mitteilung vom _______________ verweigert haben. Ich hatte Sie vergeblich darauf hingewiesen, dass Sie nach § 555a BGB [für Instandhaltungsmaßnahmen] / § 555d BGB [für Modernisierungsmaßnahmen] zur Duldung der geplanten Instandhaltungs-/Modernisierungsmaßnahmen verpflichtet sind und Sie mir damit auch den Zutritt zu den Mieträumen zu gewähren haben.

Dadurch, dass Sie mir grundlos den Zugang zu den Mieträumen verweigern, obwohl ich Ihnen den konkreten Anlass hierfür dargelegt habe, verstoßen Sie in erheblichem Maße gegen Ihre Verpflichtungen als Mieter. Ich habe Sie deshalb aufzufordern, dieses Verhalten abzustellen und mir den Zutritt zur Mietsache zur Durchführung der geplanten Instandhaltungs-/Modernisierungsmaßnahmen zu gewähren. Hinsichtlich deren Umfang und Dauer verweise ich nochmals auf mein eingangs erwähntes Schreiben vom _______________.

Ich schlage Ihnen hierzu die nachfolgend genannten Termine im Zeitraum vom _______________ bis _______________ vor:

Ihre Zustimmung und Bestätigung der vorgenannten Termine erwarte ich bis spätestens _______________. Sollten Sie alternative Terminvorschläge unterbreiten wollen, erwarte ich diese ebenfalls innerhalb der vorgenannten Frist unter Berücksichtigung des genannten Zeitraums. Sollte die Ausführung im genannten Zeitraum gar nicht möglich sein, bitte ich innerhalb der genannten Frist um Mitteilung der Gründe hierfür.

Zudem werden Sie hiermit aufgefordert, künftig Ihre sich aus den mietvertraglichen Vereinbarungen ergebenden Verpflichtungen korrekt zu erfüllen.

Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach und gewähren Sie mir auch weiterhin keinen Zugang zur Wohnung zur Durchführung der geplanten Instandhaltungs-/Modernisierungsmaßnahmen, müssen Sie weitere Konsequenzen für das bestehende Mietverhältnis, insbesondere dessen außerordentliche fristlose Kündigung befürchten.

Mit freundlichem Gruß

Vermieter

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