Kurzbeschreibung

Eine Pflicht (z.B. Reinigungs-, Räum- oder Streupflicht) ist mietvertraglich auf den Mieter übertragen. Dieser kommt seiner Pflicht nicht nach, weshalb er mit diesem Schreiben abgemahnt und aufgefordert wird, sich künftig vertragstreu zu verhalten.

Hinweis: Bei Unterlassen der Treppenhausreinigung

Ist die Pflicht zur Reinigung des Treppenhauses im Mietvertrag wirksam auf den Mieter übertragen worden und kommt er der turnusmäßig geschuldeten Reinigung nicht nach, ist der Vermieter ohne vorangehende Fristsetzung zur entsprechenden Ersatzvornahme auf Kosten des Mieters berechtigt.[1] Darüber hinaus kann das Mietverhältnis ordentlich gekündigt werden, wenn sich der Mieter trotz durch Urteil ausgesprochener Verpflichtung zur Reinigung beharrlich weigert, seiner Pflicht nachzukommen.[2]

Hinweis: Bei Unterlassen der Räum- und Streupflicht

Ist der Winterdienst mit Räum- und Streupflicht wirksam im Mietvertrag auf den Mieter übertragen worden[1], so hat dieser der Räum- und Streupflicht zu den üblichen Zeiten nachzukommen:

  • Die Schneebeseitigungs- und Streupflicht beginnt mit dem Einsetzen des Verkehrs um 7 Uhr morgens[2] (an Sonn- und Feiertagen 9 Uhr) und endet in den Abendstunden um ca. 20 Uhr.
  • Eine Ausnahme gilt, wenn außerhalb dieser Zeit ein erheblicher Publikumsverkehr zu erwarten ist.
  • Eine weitere Ausnahme kommt in Betracht, wenn die Gefahrenlage bereits am Vorabend besteht.

Der Mieter muss die Wege nur derart bestreuen, dass sie von den Verkehrsteilnehmern ohne Gefahr benutzt werden können, wenn auch die Verkehrsteilnehmer selbst die erforderliche Sorgfalt anwenden.[3]

Kann der Mieter z. B. wegen Krankheit oder Alter der Pflicht dauerhaft nicht mehr nachkommen, muss er den Vermieter informieren und ist dann ggf. im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung von der Räumpflicht befreit. Ist der Mieter nur vorübergehend z. B. wegen kurzer Krankheit, Urlaubs oder Dienstreise verhindert, muss er für Vertretung sorgen.[4]

Falls eine Abmahnung wegen Unterlassen der Räum- und Streupflichten erfolgen soll, ersetzen Sie den Terminus"Reinigung des Treppenhauses" mit "Unterlassen der Räum- und Streupflicht".

[2] OLG Hamm Urteil v. 21.12.2012, a. a. O.; OLG Koblenz, Beschluss v. 20.2.2008, 5 U 101/08
[3] OLG Hamm, Urteil v. 21.12.2012, a. a. O.
[4] AG Frankfurt a. M., Urteil v. 13.7.1984, 33 C 1623/84, WuM 1985 S. 19

Abmahnung, Unterlassen der turnusmäßigen Treppenhausreinigung

Herr / Frau / Eheleute

(Name und Anschrift des Mieters)

____________________, den ____________________

Mietverhältnis

Hier: Abmahnung wegen unterlassener Treppenhausreinigung

Sehr geehrte/r ____________________,

bedauerlicherweise musste festgestellt werden, dass Sie zum wiederholten Male Ihrer mietvertraglich übernommenen Verpflichtung zur Reinigung des Treppenhauses nicht genügt haben. Nach den mietvertraglichen Vereinbarungen haben Sie das Treppenhaus turnusmäßig wie folgt und zu den nachstehend genannten Zeiten zu reinigen:

Zu folgenden Zeitpunkten sind Sie dieser vertraglich übernommenen Verpflichtung nicht nachgekommen, ohne dass dies entschuldigt wäre:

Durch das Unterlassen der Treppenhausreinigung verstoßen Sie in erheblichem Maße gegen Ihre Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis, weshalb ich Sie auffordern muss, künftig die Reinigung des Treppenhauses turnusgemäß und wie vereinbart durchzuführen.

Zudem werden Sie hiermit aufgefordert, künftig Ihre sich aus den mietvertraglichen Vereinbarungen ergebenden Verpflichtungen korrekt zu erfüllen. Als Vermieter bin ich verpflichtet, dies zu überprüfen und Sie anzuhalten, Ihren vertraglich übernommenen Pflichten uneingeschränkt nachzukommen.

Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach und muss erneut festgestellt werden, dass Sie Ihren vertraglich übernommenen Reinigungspflichten nicht nachkommen, müssen Sie weitere Konsequenzen für das bestehende Mietverhältnis, insbesondere dessen außerordentliche fristlose Kündigung befürchten. Zudem müssen Sie befürchten, dass ich erforderlichenfalls auf Ihre Kosten ein Fachunternehmen mit der Durchführung der ausgebliebenen Aufgaben beauftragen werde.

Mit freundlichem Gruß

Vermieter

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge