Das Nebenkostenprivileg bei den Kabel-TV-Kosten wird fallen. Der Bundesrat hat der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zugestimmt. Dafür sollen Mieter für den Internet-Ausbau zahlen. "Ein Rohrkrepierer", meint die Wohnungswirtschaft.

Zirka 12,5 Mio. Haushalte in Deutschland erhalten die TV-Grundversorgung über Breitbandnetze als Teil der Wohnungsmiete. Die monatlichen Kosten des Betriebs der dafür notwendigen Netze und die Urheberrechtsabgaben an die TV-Sender kann der Vermieter bislang über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen.

Das wird sich bald ändern. Der Bundesrat hat am 7.5.2021 dem "Gesetz zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts" (TKG-Novelle) abschließend zugestimmt.

Glasfaserausbau: Befristete und gedeckelte Kostenumlage

Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) legt fest, dass die Kosten für TV-Kabelverträge, die vom Vermieter abgeschlossen worden sind, künftig nicht mehr auf die Mietnebenkosten umgelegt werden dürfen. Doch es gibt eine Übergangsfrist: Bis zum 30.6.2024 gilt das sog. Nebenkostenprivileg (auch Umlagefähigkeit) noch. Ab dem 1.7.2024 haben die Mieter dann die Wahlfreiheit und können selbst bestimmen, welchen Anbieter sie haben wollen – oder ob sie ganz verzichten.

Gleichzeitig soll die Umlage der Kosten für eine moderne gebäudeinterne Glasfaser-Netzinfrastruktur gepusht werden. Hat ein Wohnungsvermieter neue Glasfaserleitungen verlegen lassen, kann er seinen Mietern ein "Bereitstellungsentgelt" berechnen. Der Umlagebetrag wird auf maximal 60 EUR pro Jahr und Wohnung (insgesamt höchstens 540 EUR) begrenzt und wird zeitlich befristet gelten – regelmäßig bis 5 Jahre, höchstens 9 Jahre.

Wohnungswirtschaft: Durchwachsenes Ergebnis bei der TKG-Novelle

Aus Sicht der Wohnungswirtschaft ist die Abschaffung der Umlagefähigkeit bei den Kabel-TV-Kosten eine schlechte Option. Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW, sieht auf die Mieter Mehrkosten von bis zu 200 EUR jährlich pro Haushalt zukommen, sollte das Gesetz in Kraft treten. Ein günstiges Sammel-Abo über Wohnungsunternehmen wäre nicht mehr möglich, so Gedaschko. "Belastet werden mit dieser neuen Regelung ausgerechnet geringverdienende Haushalte: Für sie werden ab Mitte 2024 die TV-Kosten dann auch nicht mehr als Kosten der Unterkunft von der Kommune übernommen."

Das sog. "Glasfaserbereitstellungsentgelt", das als Betriebskosten umlagefähig werden soll, findet der GdW besser als gar keine Anschlussregelung, "doch leider gilt auch hier: einfach nur schlecht gemacht", beschwerte sich Gedaschko. Die neuen Regelungen seien zu restriktiv und würden den Glasfaserausbau nicht wie erhofft in Schwung bringen. "Ganz im Gegenteil: Es droht ein Rohrkrepierer." Der Ausbau von Gigabit-Netzen, die nicht Glasfasernetze sind, bleibt ganz von der Umlage ausgeschlossen.

Der Verband hatte gegenüber der Politik bis zuletzt den Erhalt der Umlageoption gefordert und gleichzeitig ein individuelles, gesetzliches Opt-out-Recht – also ein Kündigungsrecht für einen individuellen Ausstieg aus der Umlagefinanzierung und der Nutzung des Breitbandanschlusses – für Mieter unterstützt.

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