Der qualifizierte Mietspiegel muss im Abstand von 2 Jahren der Marktentwicklung angepasst werden.[1] Die Anpassung kann durch eine Neuerstellung, aber auch durch eine Fortschreibung anhand von Stichproben oder entsprechend dem Preisindex für die Lebenshaltung erfolgen. Nach 4 Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.

 
Hinweis

Fortschreibung durch Stichproben

Entscheidet sich der Herausgeber des Mietspiegels für eine Anpassung anhand von Stichproben, so ist er hinsichtlich der Auswahl der Wohnungen und der hierfür verwendeten Methode seit 1.1.2022 an die Vorgaben der Mietspiegelverordnung gebunden.

Entscheidet sich der Herausgeber des Mietspiegels für die Fortschreibung durch Indexierung, so darf er nur die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde legen. Eine Fortschreibung nach anderen Preisindices ist nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift nicht möglich.

Die Anpassung durch eine Stichprobe oder eine Fortschreibung entsprechend dem Lebenshaltungskostenindex ist nur einmal möglich.

 
Achtung

Nur 4 Jahre gültig

Nach 4 Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.

Werden die Fristen für die Fortschreibung und Neuerstellung nicht beachtet, geht die Qualifikation verloren. Der Mietspiegel kann dann nur noch als "einfacher" Mietspiegel verwendet werden.

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