Dieses Begründungsmittel ist in § 558e BGB geregelt.

 
Hinweis

Definition Mietdatenbank

Danach ist eine Mietdatenbank eine zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete fortlaufend geführte Sammlung von Mieten, die von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam geführt oder anerkannt wird und aus der Auskünfte gegeben werden, die für einzelne Wohnungen einen Schluss auf die ortsübliche Vergleichsmiete zulassen. Diese Sammlung muss also fortlaufend geführt werden.

Nach der amtlichen Begründung besteht ihre Funktion darin, Angaben zu Mietvereinbarungen und Mietänderungen bereitzustellen, aus denen Erkenntnisse über ortsübliche Vergleichsmieten gewonnen werden können, diese fortlaufend zu sammeln, strukturiert aufzuarbeiten und sie auszuwerten. Damit auf die ortsübliche Vergleichsmiete geschlossen werden kann, sind bei der Auswahl von Mietdaten zur Ermittlung der Vergleichsmiete für eine bestimmte Wohnung die gesetzlichen Vorgaben zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß § 558 Abs. 2 BGB einzuhalten.

Sinn und Zweck der Mietdatenbank

Mit der Einführung der Mietdatenbank als Begründungsmittel soll der Entwicklung der Informationstechnik Rechnung getragen werden, die es ermöglicht, große Mengen an Daten zu speichern, zu verarbeiten und aufzubereiten. Der wesentliche Unterschied gegenüber einem Mietspiegel, der immer nur eine Momentaufnahme des Wohnungsmarkts bieten kann, liegt in der fortlaufenden Erfassung von Daten. Damit ermöglicht eine Datenbank grundsätzlich eine hohe Aktualität, weist aber geringere Repräsentativität auf.

Eine solche Datenbank existiert derzeit in nur wenigen Städten, z. B. Leipzig und Hannover. Die praktischen Auswirkungen sind also vorerst gering. Aus dem Gesetz ergibt sich insbesondere nicht, wie die Auskunft auszusehen hat und in welcher Form der Vermieter sie dem Mieter bekannt geben muss. Hier muss abgewartet werden, bis dieses Begründungsmittel ausreichend verbreitet ist und die ersten Urteile vorliegen. Die praktischen Auswirkungen sind äußerst geringfügig, sogar Hannover hat seit 2013 einen qualifizierten Mietspiegel.

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