Entscheidungsstichwort (Thema)
verdeckte Öffnungsklausel zur mehrheitlichen Feststellung des Baubeginns als Basis für Wohngeldpflicht
Leitsatz (amtlich)
Ist in der Teilungserklärung vereinbart, dass ein ausbauberechtigter Wohnungseigentümer sich nach Baubeginn zu 50 % an den Bewirtschaftungskosten der Wohnanlage zu beteiligen hat, so kann ein nach Baubeginn gefasster Mehrheitsbeschluss, der diese Beteiligung mit sofortiger Wirkung feststellt, nicht für ungültig oder nichtig erklärt werden, obwohl er eine generelle Änderung der Kostenverteilung enthält. Zumindest ist in dem Anfechtungsverfahren auch die Feststellung Verfahrensgegenstand, dass die Voraussetzungen für die künftige Beteiligung an den Bewirtschaftungskosten eingetreten ist.
Normenkette
WEG § 16 Abs. 2, § 23 Abs. 4, § 28 Abs. 5
Fundstellen
Haufe-Index 649934 |
NJW-RR 2002, 374 |
FGPrax 2001, 237 |
NZM 2001, 959 |
ZMR 2002, 147 |
ZfIR 2002, 56 |
WuM 2001, 570 |
ZWE 2002, 38 |
IWR 2001, 67 |
KG-Report 2001, 355 |
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