Entscheidungsstichwort (Thema)

verdeckte Öffnungsklausel zur mehrheitlichen Feststellung des Baubeginns als Basis für Wohngeldpflicht

 

Leitsatz (amtlich)

Ist in der Teilungserklärung vereinbart, dass ein ausbauberechtigter Wohnungseigentümer sich nach Baubeginn zu 50 % an den Bewirtschaftungskosten der Wohnanlage zu beteiligen hat, so kann ein nach Baubeginn gefasster Mehrheitsbeschluss, der diese Beteiligung mit sofortiger Wirkung feststellt, nicht für ungültig oder nichtig erklärt werden, obwohl er eine generelle Änderung der Kostenverteilung enthält. Zumindest ist in dem Anfechtungsverfahren auch die Feststellung Verfahrensgegenstand, dass die Voraussetzungen für die künftige Beteiligung an den Bewirtschaftungskosten eingetreten ist.

 

Normenkette

WEG § 16 Abs. 2, § 23 Abs. 4, § 28 Abs. 5

 

Fundstellen

Haufe-Index 649934

NJW-RR 2002, 374

FGPrax 2001, 237

NZM 2001, 959

ZMR 2002, 147

ZfIR 2002, 56

WuM 2001, 570

ZWE 2002, 38

IWR 2001, 67

KG-Report 2001, 355

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge