Baden-Württemberg will ein eigenes Grundsteuergesetz erlassen. Die grün-schwarze Landesregierung hat am 28. Juli den Weg dafür geebnet und den Gesetzentwurf für ein "modifiziertes Bodenwertmodell" verabschiedet. Damit leistet das Kabinett Pionierarbeit: Eigentlich hatte Bayern als erstes Bundesland von der Öffnungsklausel Gebrauch machen wollen.

Grundlage für die Neuberechnung der Grundsteuer sollen im Südwesten künftig die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert sein. "Uns war wichtig, Wohnen nicht zu verteuern", erklärte Finanzministerin Edith Sitzmann in Stuttgart. Eigentümer von Wohngebäuden sollen so weniger belastet, Brachflächen in Wohngebieten hingegen höher besteuert werden.

Der Bund hatte Ende 2019 ein neues Grundsteuer-Gesetz verabschiedet. In das Bundesmodell fließen neben Grundstücksfläche und Bodenrichtwert auch noch Immobilienart, Nettokaltmiete, Gebäudefläche und Gebäudealter mit ein. Die Bundesländer können vom Bundesmodell abweichen, wenn sie eigene Gesetze verabschieden (Öffnungsklausel). Für die Umsetzung durch die Länder gilt eine Frist bis Ende 2024. Ab dem 1.1.2025 muss die reformierte Grundsteuer angewandt werden.

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