Ziel dieser Förderung ist es, Investitionen in Einzelmaßnahmen anzustoßen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Gebäuden gesteigert und die CO2-Emissionen gesenkt werden. Gefördert werden:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

    Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen; Austausch von Fenstern und Außentüren; sommerlicher Wärmeschutz;

  • Anlagentechnik

    Einbau, Austausch und Optimierung von Lüftungsanlagen; Einbau "Efficiency Smart Home";

  • Heizungstechnik

    Solarthermieanlagen;

    Wärmepumpen, Biomasseanlagen, innovative Heizanlagen auf EE-Basis, EE-Hybridheizungen mit Biomasseheizung, EE-Hybridheizungen ohne Biomasseheizung;

    Errichtung, Erweiterung, Umbau eines Gebäudenetzes (mindestens 55 % Anteil EE im Wärmemix), Anschluss an ein Gebäudenetz (mindestens 25 % Anteil EE im Wärmemix), Anschluss an ein Wärmenetz (mindestens 25 % Anteil EE im Wärmemix oder Primärenergiefaktor höchstens 0,6).

  • Heizungsoptimierung

  • Fachplanung und Baubegleitung

Förderungen für die Sanierung von Wohngebäuden, Quelle: www.energie-fachberater.de

Förderfähig sind auch Umfeldmaßnahmen (vgl. Definition "Umfeldmaßnahmen" im Kasten oben).

Antragstellung

 

Checkliste Antragstellung

Wichtig: Soll ein Antrag auf Förderung gestellt werden, darf niemals vor Bescheidung des Antrags ein Auftrag vergeben werden! Eine Auftragserteilung gilt als vorzeitiger Maßnahmebeginn und verhindert die Förderung.

  • Angebotseinholung bei Fachunternehmen oder Beauftragung eines EEE

    Der Energieberater wird im BAFA-Verfahren als "Energieeffizienz-Experte" – EEE bezeichnet; wird ein EEE eingeschaltet, wird dieser mit einer technischen Projektbeschreibung (TPB) beauftragt. Nimmt er den Auftrag an, erteilt er eine TPB-ID, die im Rahmen der Antragstellung abgefragt wird.

    Für bestimmte Einzelmaßnahmen des BEG EM ist die Hinzuziehung eines EEE verpflichtend:

    • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle,
    • Anlagentechnik (außer Heizung) und
    • Fachplanung und Baubegleitung

    Eine umfassende Liste zugelassener Energieeffizienz-Experten wird von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zur Verfügung gestellt (www.energie-effizienz-experten.de).

    Bei den förderfähigen Maßnahmen

    • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) oder
    • Heizungsoptimierung

    ist die Einbindung eines EEE optional, d. h., hier kann auch ein Fachbetrieb mit der Abgabe eines Angebots beauftragt werden.

  • Online-Antrag bei der BAFA stellen (www.bafa.de/beg)

    Die BAFA erteilt einen Zuwendungsbescheid, der auf dem Postweg zugestellt wird.

  • Einreichung des Verwendungsnachweises oder Beauftragung des EEE mit Erstellung des TPN

    Wurde ein Fachunternehmen ausgewählt, wird dieses mit der Maßnahmendurchführung beauftragt. Nach Fertigstellung der Maßnahme bezahlt der Antragsteller die Rechnung des Fachunternehmens und erhält von diesem einen Verwendungsnachweis. Dieser Nachweis wird online im BAFA-Portal eingereicht.

    Wurde ein EEE einbezogen, erfolgt der weitere Ablauf in Zusammenarbeit mit diesem.

  • Prüfung und Auszahlung

    Wurde der Verwendungsnachweis erstellt und an das BAFA übermittelt, erstellt das BAFA nach Prüfung einen Festsetzungsbescheid. Dieser wird per Post versendet. Die Auszahlung des gewährten Zuschusses erfolgt über die Bundeskasse Trier.

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