§ 2 Nr. 5c BetrKV

Zitat

die Kosten

der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten,

hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen im Innern der Geräte sowie die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft;

Hier gilt das oben unter Ziff. 2.4.4 "Kosten der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten, § 2 Nr. 4d BetrKV" Ausgeführte.

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