
Die Fortsetzung im Untreue-Prozess in Köln gegen die Ex-Führung des Bankhauses Sal. Oppenheim verzägert sich erneut und wird erst am 14. März fortgesetzt. Die Gründe, so sagte heute (Dienstag) ein Gerichtssprecher, seien rein organisatorischer Natur.
Das Kölner Landgericht strich kurzfristig die zweite Verhandlung an diesem Donnerstag (7. März) und einen weiteren Termin am 13. März. Hintergrund sind Besetzungsrügen aller fünf Angeklagten - sie halten die 16. große Strafkammer nicht für zuständig - und ein Antrag der Staatsanwaltschaft, die neu erhobene Vorwürfe gegen die Angeklagten noch in den Prozess einbinden will.
Die Vorsitzende Richterin Sabine Grobecker will am 14. März die Entscheidung ihrer Kammer verkünden, ob diese sich selbst für zuständig und ordnungsgemäß besetzt hält.
Zu Prozessbeginn am vergangenen Mittwoch hatten die Anwälte der vier früher persönlich haftenden Bank-Gesellschafter und des Immobilienunternehmers Josef Esch erklärt, die Zuweisung des Falls an die Kammer sei nicht zulässig. Sollte Grobecker dieser Einschätzung folgen - was als unwahrscheinlich gilt - wäre einer der größten Wirtschaftsstrafprozesse der Nachkriegszeit bereits in der Startphase geplatzt.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Aussetzung des Verfahrens beantragt, weil sie die Untreue-Vorwürfe gegen die fünf Beschuldigten noch mit einer weiteren Anklage zu einem Prozess zusammenführen will. Auch darüber muss das Gericht in Kürze entscheiden. Es hatte nach Prozessbeginn bereits zwei Termine abgesagt und sich auf diesen Donnerstag vertagt, der Verhandlungstermin ist nun aber ebenfalls gestrichen.
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