Kappungsgrenze in Thüringen

In der Thüringischen Landeshauptstadt Erfurt wird die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen gesenkt.

Thüringen macht als 13. Bundesland von der Möglichkeit Gebrauch, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen zu senken. In Erfurt dürfen Mieten in bestehenden Mietverhältnissen ab 1.10.2019 innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent steigen. Das ergibt sich aus der neuen Kappungsgrenzen-Verordnung, die die thüringische Landesregierung beschlossen hat.

Nachtrag: Seit 1.1.2020 gilt auch in Jena eine abgesenkte Kappungsgrenze

Für neu abgeschlossene Mietverträge hat der Freistaat Thüringen für die Städte Erfurt und Jena bereits die Mietpreisbremse umgesetzt.

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Schlagworte zum Thema:  Kappungsgrenze, Mieterhöhung, Mietrecht