Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Bremen

In Bremen bleiben Mieterhöhungen bis August 2024 auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt. Die seit 2014 geltende Regelung zur Absenkung der Kappungsgrenze wurde verlängert.

Das Bundesland Bremen macht weiterhin von der Möglichkeit Gebrauch, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Gebieten mit angespannter Wohnraumversorgung von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren zu reduzieren. Bereits seit September 2014 gilt eine Verordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze. Diese war aufgrund gesetzlicher Vorgaben bis 31.8.2019 befristet. Der Senat hat beschlossen, die Regelung um fünf Jahre zu verlängern, so dass in Bremen nun bis zum 31.8.2024 eine reduzierte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen gilt.

Die Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Stadt Bremen. Bremerhaven ist davon ausgenommen. 

Die Möglichkeit, die Kappungsgrenze in Gebieten mit gefährdeter Wohnraumversorgung abzusenken, wurde im Mai 2013 durch das Mietrechtsänderungsgesetz eingeführt.

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