OFD Frankfurt, Verfügung v. 8.10.2008, S 7110 A - 2/86 - St 110
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FinMin Hessen, Erlass vom 17.8.1990, S 7110 A – 14 – II A 42; |
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BMF-Schreiben vom 1.8.1990, IV A 3 – S 7177 – 2/90
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Die im Einzelfall zu beurteilenden Sachverhalte bei der Beschaffung von Theaterkarten durch Theatergemeinden und Volksbühnenvereine sind in ihrer rechtlichen und tatsächlichen Gestaltung sehr vielfältig, so dass verschiedene umsatzsteuerliche Behandlungen in Betracht kommen können. Im Einzelnen gilt für die am häufigsten auftretenden Fallgestaltungen Folgendes:
Die tatsächlichen Verhältnisse können so gestaltet sein, dass die Besucherorganisation bei der Beschaffung von Eintrittskarten gegenüber ihren Mitgliedern wie ein Veranstalter in Erscheinung tritt. In diesem Falle ist die Leistung der Besucherorganisation nach § 4 Nr. 20 Buchst. b UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Ein Anhaltspunkt für die Veranstaltereigenschaft der Besucherorganisation ist ein Aufdruck auf der Eintrittskarte oder eine anderweitige Kennzeichnung, aus der sich für das Mitglied erkennbar ergibt, dass die Besucherorganisation, auf den Spielplan Einfluss zu nehmen (insbesondere ein Absetzen möglicherweise nicht beliebter Vorführungen erwirken zu können), die Zuweisung der Eintrittskarten durch die Besucherorganisation an ihre Mitglieder und die Platzverteilung durch die Besucherorganisation (z.B. nach einem roulierenden Verfahren oder durch Verlosung) sowie die „Abnahme” einer gesamten Vorstellung oder die Teilbelegung einer Aufführung. Bei der Prüfung der Veranstaltereigenschaft einer Besucherorganisation ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmen.
2. Vermittlung
Je nach den Umständen des Einzelfalles kann die Beschaffung von Ein...