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Schweiz, Konsultationsvereinbarung, steuerliche Behandlung des Arbeitslohns, staatliche Unterstützungsleistungen an unselbständig Erwerbstätige während der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie

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BMF, Schreiben vom 3.12.2020, IV B 2 - S 1301-CHE/07/10019-05 (DOK 2020/1242422), BStBl I 2020, 1273

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-Schweiz); Konsultationsvereinbarung betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns sowie staatliche Unterstützungsleistungen an Beschäftigte im öffentlichen Dienst während der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie

Um die Auswirkungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie auch auf die Anwendung und Auslegung des Artikels 19 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens, zuletzt geändert durch das Änderungsprotokoll vom 27. Oktober 2010 (BGBl 2011 II S. 1092), möglichst zu verringern, haben die zuständigen Behörden, gestützt auf Artikel 26 Absatz 3 DBA-Schweiz, am 30. November 2020 die nachstehende Konsultationsvereinbarung abgeschlossen:

„Konsultationsvereinbarung

zum Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und

der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf

dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns sowie staatliche Unterstützungsleistungen

an unselbständig Erwerbstätige (Arbeitskraft) während der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie vom 11. Juni 2020 zur Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Gestützt auf Artikel 26 Absatz 3 des Abkommens vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, zuletzt geändert durch das Änderungsprotok...

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