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Sacheinlage in KG als Veräußerungsgeschäft, gesamtes Nennkapital umfassende Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als Teilbetrieb, finale Entnahmetheorie

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BMF, Schreiben v. 20.5.2009, IV C 6 - S 2134/07/10005, BStBl I 2009, 671

Bezug: BMF-Schreiben vom 25.3.1998 (BStBl 1998 I S. 268)
BMF-Schreiben vom 24.12.1999 (BStBl 1999 I S. 1076)
BMF-Schreiben vom 26.11.2004 (BStBl 2004 I S. 1190)

Mit Urteil vom 17.7.2008, I R 77/06 (BStBl 2009 II S. 464) hat der BFH entschieden, dass

  1. die Einbringung eines Wirtschaftsguts als Sacheinlage in eine KG auch ertragsteuerlich insoweit als Veräußerungsgeschäft anzusehen sei, als ein Teil des Einbringungswerts in eine Kapitalrücklage eingestellt wird,
  2. eine das gesamte Nennkapital umfassende Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft kein Teilbetrieb im Sinne von § 24 Abs. 1 UmwStG 1995 sei und
  3. die so genannte Theorie der finalen Entnahme keine ausreichende gesetzliche Grundlage habe und auf einer unzutreffenden Beurteilung der Besteuerungshoheit bei ausländischen Betriebsstätten inländischer Stammhäuser beruhe.

zu 1. – Sacheinlage auch bei teilweiser Einbuchung in eine Kapitalrücklage als Veräußerungsgeschäft

Die Entscheidung des BFH widerspricht der unter Tz. 2b geäußerten Auffassung der Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom 26.11.2004, BStBl 2004 I S. 1190), wonach bei Buchung auf einem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto eine verdeckte Einlage vorliegt.

zu 2. – 100 %ige Beteiligung an Kapitalgesellschaft ist kein Teilbetrieb im Sinne von § 24 Abs. 1 UmwStG 1995

Die Entscheidung des BFH widerspricht der Auffassung der Finanzverwaltung in Rz. 24.03 des BMF-Schreibens vom 25.3.1998 (BStBl 1998 I S. 268 – UmwSt-Erlass), wonach eine das gesamte Nennkapital umfassende Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft einen Teilbetrieb im Sinne des § 24 Abs. 1 UmwStG darstellt.

zu 3. – Aufgabe der finalen Entnahmetheorie

Die Entscheidung des BFH widerspricht der bis zum Veranlagungszeitraum 2006 gelte...

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