Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Privatinsolvenz, Restschuldbefreiung im Ausland

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

FinMin Saarland, Erlaß v. 29.12.2009, S 0550 - 1007 2009/32404

Wiederholt führen Steuerschuldner den Nachweis, dass ihnen im Ausland – zumeist in England oder Frankreich – Restschuldbefreiung gewährt wurde und verlangen den Erlass ihrer Steuerschulden bzw. die Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen.

Hierzu merke ich folgendes an:

Seit 2001 können deutsche Staatsbürgern auch im EU-Ausland Insolvenz beantragen und Restschuldbefreiung erlangen. Die Anzahl der Schuldner, die im EU-Ausland Privatinsolvenz beantragen ist in den letzten Jahren gestiegen, da es in einigen Ländern möglich ist, bereits nach relativ kurzer Zeit (England: 12 Monate, Frankreich: 18 Monate) Restschuldbefreiung zu erlangen, während Schuldner in Deutschland eine sechsjährige Wohlverhaltensphase durchlaufen und während dieser Zeit den pfändbaren Teils ihres Einkommens abführen müssen.

Ausländische Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung sind im Inland anzuerkennen. Dies ergibt sich aus der Verordnung EG-Nr. 1346/2000, hier Art. 16 ff., des Rates vom 29.5.2000 (EUInsVO), die am 31.5.2002 in Kraft getreten ist.

Bereits vor Inkrafttreten der EGInsVO hatte sich der BGH mit der Wirkung des französischen Insolvenzverfahrens in Deutschland auseinandergesetzt und in seiner Beschluss vom 18.9.2001, IX ZB 51/00, festgestellt, dass die Restschuldbefreiung, die dem Schuldner nach französischen Konkursrecht erteilt worden ist, auch in Deutschland anzuerkennen ist.

Dies bedeutet, dass die Entscheidungen der ausländischen Insolvenzgerichte auch bei bestehenden Steuerrückständen akzeptiert werden müssen.

Sofern ein Schuldner nachweist, dass ihm im EU-Ausland Restschuldbefreiung gewährt wurde, bitte ich, entsprechend der Vorgehensweise bei im Inland erteilter Restschuldbefreiung zu verfahren.

Normenkette

AO 1977 § 251;

VO ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop

    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Alles zu Bilanzierung und Bewertung: Jahresabschluss
    Jahresabschluss
    Bild: Haufe Shop

    Mit diesem Buch haben Sie alle erforderlichen Informationen an der Hand, um den Jahresabschluss in allen Einzelteilen korrekt zu erstellen. Mit Tipps sowie Gestaltungsmöglichkeiten bei konkreten Bilanzierungsfragen, Anwendungshinweisen sowie fast 200 Beispielen und Grafiken.


    Abgabenordnung / § 251 Vollstreckbare Verwaltungsakte
    Abgabenordnung / § 251 Vollstreckbare Verwaltungsakte

      (1) 1Verwaltungsakte können vollstreckt werden, soweit nicht ihre Vollziehung ausgesetzt oder die Vollziehung durch Einlegung eines Rechtsbehelfs gehemmt ist (§ 361; § 69 der Finanzgerichtsordnung). 2Einfuhr- und Ausfuhrabgabenbescheide können außerdem nur ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren