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Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2021

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BMF, Schreiben vom 16.11.2021, IV C 5 - S 2347/21/10001 :006 (DOK 2021/1192053), BStBl I 2021, 2308

Bezug: BMF-Schreiben vom 8. Dezember 2009 (BStBl I S. 1513);
Fondsstandortgesetz vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1498, BStBl I S. 803)

Vor dem Hintergrund insbesondere der Änderungen durch das Fondsstandortgesetz vom 3. Juni 2021 (BGBl. 2021 I S. 1498, BStBl 2021 I S. 803) nehme ich unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2021 wie folgt Stellung:

Inhaltsübersicht
Randnummer
1. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nummer 39 EStG 1-29
1.1 Allgemeines (§ 3 Nummer 39 Satz 1 EStG) 1-12
1.1.1 Begünstigter Personenkreis 1-3
1.1.2 Begünstigte Vermögensbeteiligungen 4-7
1.1.3 Überlassung der Vermögensbeteiligung durch einen Dritten 8-9
1.1.4 Mehrfache Inanspruchnahme der Steuerfreiheit 10
1.1.5 Keine Steuerfreiheit von Geldleistungen 11
1.1.6 Nebenkosten und Depotgebühren 12
1.2 Einzubeziehende Arbeitnehmer (§ 3 Nummer 39 Satz 2 EStG) 13-17
1.3 Bewertung der Vermögensbeteiligung (§ 3 Nummer 39 Satz 4 EStG) 18-21
1.4 Ermittlung des steuerfreien geldwerten Vorteils 22-23
1.5 Keine Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG 24
1.6 Zufluss, kein negativer Arbeitslohn 25-27
1.7 Erstmalige Anwendung des § 3 Nummer 39 EStG in der Fassung des Fondsstandortgesetzes 28-29
2. Aufgeschobene Besteuerung geldwerter Vorteile aus Vermögensbeteiligungen (§ 19a EStG) 30-57
2.1 Allgemeines 30-41
2.1.1 Begünstigter Personenkreis (§ 19a Absatz 1 Satz 1 EStG) 32
2.1.2 Begünstigte Vermögensbeteiligungen (§ 19a Absatz 1 Satz 1 und 2 EStG) 33-35
2.1.3 Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nummer 39 EStG (§ 19a Absatz 1 Satz 3 EStG) 36
2.1.4 Vorsorgepauschale (§ 19a Absatz 1 Satz 4 ...

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