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Ertragsteuerliche Behandlung der vorweggenommenen Erbfolge; hier: Anwendung des Beschlusses des Großen Senats vom 5. Juli 1990 (Bundessteuerblatt 1990 Teil II Seite 847)

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BMF, Schreiben v. 13.1.1993, IV B3 - S 2190 - 37/92, BStBl 1993 I S. 80

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zur ertragsteuerlichen Behandlung der vorweggenommenen Erbfolge wie folgt Stellung:

A. Allgemeines
1. Begriff der vorweggenommenen Erbfolge 1
2. Abgrenzung zu voll entgeltlichen Geschäften 2
B. Übertragung von Privatvermögen
I. Arten der Vermögensübertragung 3
1. Versorgungsleistungen 4-6
2. Ausgleichs- und Abstandsverpflichtungen 7-8
3. Übernahme von Verbindlichkeiten 9
4. Vorbehalt oder Einräumung von Nutzungsrechten an demübertragenen Vermögen 10
II. Höhe der Anschaffungskosten
1. Unverzinsliche Geldleistungspflichten 11
2. Leistungen in Sachwerten 12
3. Anschaffungsnebenkosten 13
III. Aufteilung des Veräußerungs- und Anschaffungsvorgangs in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil 14-15
IV. Absetzungen für Abnutzung
1. Bemessungsgrundlage 16
2. Vomhundertsatz 17-18
V. Bedingung und Befristung 19-21
VI. Schuldzinsenabzug 22
VII. Steuerpflicht der Veräußerungsgewinne 23
C. Übertragung von Betriebsvermögen
I. Arten der Vermögensübertragung 24
1. Versorgungsleistungen 25-26
2. Übernahme von Verbindlichkeiten 27-31
3. Verpflichtung zur Übertragung von Gegenständendes Betriebsvermögens 32
II. Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens
1. Unentgeltliche Übertragung 33
2. Teilentgeltliche Übertragung 34
III. Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils
1. Über dem Kapitalkonto liegendes Veräußerungsentgelt 35-37
2. Veräußerungsentgelt bis zur Höhe des Kapitalkontos 38
IV. Abschreibungen 39
V. Schuldzinsen 40
VI. Verbleibensfristen und Vorbesitzzeiten 41
D. Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Vermögen 42
1. Freibetrag nach § 14 a Abs. 4 EStG 43
2. ...

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