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BFH, Verfahren V R 41/19 - eingegangen am 20.02.2020

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Schlagwörter

Steuerfreiheit, Vermietung, Stellplatz, Nebenleistung, Vorsteuerberichtigung

 

Rechtsfrage (Thema)

1. Ist die Vermietung der Stellplätze umsatzsteuerpflichtig oder teilt die Stellplatzvermietung als untrennbare Nebenleistung das steuerliche Schicksal der umsatzsteuerfreien Wohnungsvermietung?

2. War das FA berechtigt, Vorsteuerbeträge, die auf die an Wohnungsmieter überlassenen Stellplätze entfielen, nach § 15a UStG zu berichtigen?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

UStG § 4 Nr. 12 S. 2, § 15a

 

Verfahrensgang

Thüringer FG (Urteil vom 27.06.2019; Aktenzeichen 3 K 246/19)

 

Status des Verfahrens

Erledigt durch Urteil vom 10.12.2020 / durcherkannt; veröffentlicht am 18.06.2021

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