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BFH, Verfahren I R 28/19 - eingegangen am 20.11.2019

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Schlagwörter

Doppelbesteuerung, Besteuerungsrecht, Seeschiff, Geschäftsleitung, Zypern

 

Rechtsfrage (Thema)

Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen aus der nichtselbständigen Tätigkeit an Bord eines zypriotischen Seeschiffes

1. Steht nach der Regelung in Art. 14 Abs. 4 des ab 2012 geltenden DBA-Zypern, welche durch die Protokollerklärungen konkretisiert wurde, allein Zypern das Besteuerungsrecht zu, wenn sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens, also des Arbeitgebers, auf Zypern befindet? Ist es nicht erforderlich, dass das Unternehmen selbst internationalen See- oder Luftverkehr betreibt? Legt das BMF-Schreiben vom 03.05.2018 (BStBl I 2018, 643, Tz. 8.2.5), wonach Arbeitgeber i.S. des Art. 14 DBA-Zypern nur derjenige sein kann, der eigenständig den Schiffsverkehr betreibt, das DBA-Zypern unzutreffend aus?

2. Liegen die Voraussetzungen des § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG vor, wenn in den Fällen, in denen das Schiff, auf dem der Steuerpflichtige beschäftigt ist, nicht auf Zypern registriert ist, eine Besteuerung auf Zypern nur dann durchgeführt wird, wenn ein Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt auf Zypern vorliegt?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

EStG § 50d Abs. 9; DBA CYP Art. 14 Abs. 4; AEUV Art. 45

 

Verfahrensgang

FG Hamburg (Urteil vom 16.04.2019; Aktenzeichen 6 K 206/18)

 

Status des Verfahrens

Erledigt durch Beschluss vom 12.04.2022 / Aussetzung/Ruhen des Verfahrens Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen; veröffentlicht am 20.05.2022

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