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Zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im LSt-Ermäßigungsverfahren

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BMF, Schreiben v. 21.5.2015, IV C 5 - S 2365/15/10001, BStBl I 2015, 488

Startschreiben zur erstmaligen Anwendung ab dem Kalenderjahr 2016

Nach § 52 Absatz 37 EStG in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.10.2009 (BGBl 2009 I S. 3366), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 7 des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen vom 1.4.2015 (BGBl 2015 I S. 434), hat das Bundesministerium der Finanzen den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der zweijährigen Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs in einem BMF-Schreiben (Startschreiben) zu bestimmen.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird als Starttermin für das Verfahren der zweijährigen Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren der 1.10.2015 festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt können die Arbeitnehmer den Antrag auf Bildung eines Freibetrags nach § 39a EStG für einen Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahren mit Wirkung ab dem 1.1.2016 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

 

Normenkette

EStG § 39a

EStG § 52 Abs. 37

 

Fundstellen

BStBl I, 2015, 488

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