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Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG bei gemischt genutzten Grundstücken

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BMF, Schreiben vom 20.10.2022, III C 2 – S 7306/19/10001 :003 (DOK 2022/1029175), BStBl I 2022, 1497

Veröffentlichung der BFH-Urteile vom 22. August 2013 – V R 19/09, vom 7. Mai 2014 – V R 1/10, vom 3. Juli 2014 – V R 2/10, vom 10. August 2016 – XI R 31/09, vom 26. April 2018 – V R 23/16und vom 11. November 2020 – XI R 7/20sowie der EuGH-Urteile vom 8. November 2012, C-511/10, BLC Baumarkt, und vom 9. Juni 2016, C-332/14, Wolfgang und Dr. Wilfried Rey Grundstücksgemeinschaft

1

Verwendet ein Unternehmer die für sein Unternehmen gelieferten oder eingeführten Gegenstände und die in Anspruch genommenen sonstigen Leistungen sowohl für Umsätze, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch für Umsätze, die den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG ausschließen, hat er die angefallenen Vorsteuerbeträge in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Teil aufzuteilen. Nach dem Unionsrecht ist für die Aufteilung im Grundsatz ein auf die Gesamtheit der von dem Unternehmer bewirkten Umsätze bezogener Umsatzschlüssel anzuwenden (Art. 173 Abs. 1 und 174 MwStSystRL, „Pro-rata-Satz”). Die Mitgliedstaaten können jedoch nach Art. 173 Abs. 2 MwStSystRL in bestimmten Fällen von diesem Grundsatz abweichen. Von dieser Möglichkeit hat der deutsche Gesetzgeber mit § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG in Form des Vorranges von „anderen wirtschaftlichen Zuordnungen” vor einer Aufteilung nach den Umsätzen Gebrauch gemacht.

 

I. Stand der Rechtsprechung in Bezug auf gemischt genutzte Grundstücke

2

Der EuGH hat mit Urteil vom 8. November 2012, C-511/10, BLC Baumarkt, BStBl II 2022 S. xxx, entschieden, dass es mit dem Unionsrecht vereinbar sei, wenn ein Mitgliedstaat zum Zweck der Berechnung des Pro-rata-Satzes für den Abzug der Vorsteuern aus einem bestimmten Umsatz wie der Errichtung eines gemischt genutzten ...

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  (1) 1Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: Ab 01.01.2028: 1. die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. 2Die ...

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